Beschwerde bei der FIFA Klub-WM - Verein aus Costa Rica will Teilnahme erzwingen
Der Klub LD Alajuelense aus Costa Rica will mit einer Beschwerde bei der FIFA seine Teilnahme an der neuen Klub-WM erreichen. Aus Sicht des Klubs ist ein Teilnehmer aus Mexiko zu Unrecht dabei.
Der Klub aus der Stadt Alajuela nahe der Hauptstadt San José teilte am Mittwoch (20.11.2024) mit, dass er bei der FIFA einen Antrag eingereicht habe, in dem er seine Teilnahme an der Klub-WM im Sommer 2025 in den USA fordert.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die beiden mexikanischen Klubs CF Pachuca und Club Léon denselben Besitzer haben, die "Pachuca Group". Aus Sicht von LD Alajuelense widerspricht dies den Regeln, die die FIFA für die Klub-WM erlassen hat.
Pachuca gegen Léon - das gibt es regelmäßig in Mexiko: Pachucas Owen Gonzalez (l.) gegen Léons Salvador Reyes
FIFA-Reglement: Niemand darf über mehr als einen Klub entscheiden
Im Reglement der FIFA zur Klub-WM gibt es einen Paragraphen für den Fall, dass mehrere Klubs demselben Besitzer gehören. "Um die Integrität des Wettbewerbs zu gewährleisten", heißt es darin, darf beispielsweise "keine natürliche oder juristische Person Kontrolle oder Einfluss über mehr als einen am Wettbewerb teilnehmenden Klub haben".
Das Estadio Alejandro Morera Soto von LD Alajuense
Die "Grupo Pachuca" besitzt mit dem CF Pachuca und Club Léon zwei Vereine aus Mexiko, die nun beide für die Klub-WM der FIFA qualifiziert sind. Bislang sah die FIFA darin offenbar kein Problem, sie wirbt seit Wochen in sozialen Netzwerken mit den Logos beider Klubs für das neue Turnier.
Die FIFA ist von der Sportschau angefragt, ob die Beschwerde eingegangen ist, wie der Weltverband zu dem Fall steht und wann darüber entschieden werden könnte. Die Auslosung findet am 5. Dezember in Miami statt. "Wir vertrauen voll und ganz darauf, dass die Turnierbestimmungen eingehalten werden", teilte LD Alajuelense mit. Es geht um viel Geld: Die FIFA hat den teilnehmenden Klubs Startprämien in höhe von je rund 50 Millionen US-Dollar in Aussicht gestellt.
LD Alajuense fordert die Teilnahme an der Klub-WM.
Muss die FIFA einen der beiden mexikanischen Klubs aussortieren?
Die Regularien besagen: Wenn "aufgrund einer Beschwerde" oder anderer Informationen Zweifel daran bestehen, dass ein Klub die Bedingungen für die Teilnahme erfüllt, könne das FIFA-Generalsekretariat den Fall an die FIFA-Disziplinarkommission weiterleiten, die dann entscheidet. Generalsekretär ist zurzeit der Schwede Mattias Grafström. Sollten zwei oder mehr Klubs nach Ansicht der Kommission die Kriterien tatsächlich nicht erfüllen, entscheidet das Generalsekretariat, welcher Klub aussortiert werden muss.
FIFA-Generalsekretär Mattias Grafström
Für diesen Fall sieht sich LD Alajuelense in der Rolle des Nachrückers. Derzeit sind drei Klubs aus Mexiko dabei. Denn wenn einer der beiden Klubs der "Grup Pachuca" disqualifiziert werden würde, blieben weiterhin zwei Klubs aus Mexiko und zwei aus den USA im Wettbewerb, zuletzt hievte die FIFA Inter Miami und Lionel Messi als Gastgeberteam ins Turnier.
Die Obergrenze pro Land liegt grundsätzlich bei zwei Klubs. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn mehr als zwei Klubs mit der Champions League vergleichbare Wettbewerbe gewonnen haben. Und das beste Team in der entsprechenden FIFA-Rangliste, das nicht aus den USA oder Mexiko kommt ist: LD Alajuelense.
Multi-Club Ownership - viele Konstrukte in Europa zugelassen
In Europa wurden zuletzt zahlreiche Klubs zugelassen, die ähnliche oder dieselben Eigentümer hatten oder haben. Der Fall Red Bull mit den Klubs aus Salzburg und Leipzig war der Beginn einer Reihe von Entscheidungen seit 2017. Zuletzt wurden Manchester City und der FC Girona sowie Manchester United und OGC Nizza in denselben Wettbewerben zugelassen. Die jeweiligen Besitzer mussten Anteile treuhänderisch an einer neutralen Stelle deponieren. Ob ein ähnliches Vorgehen bei der FIFA nötig ist und möglich sein wird, bleibt zunächst offen.
Manchester Citys Erling Haaland (r.) in einem Testspiel gegen Schwesterklub FC Girona im Dezember 2022.
Auch deutsche Klubs sind zumindest Teil von Netzwerken der Mehrfachbeteiligung. So besitzt beispielsweise der wankende Investor 777 Partners Anteile an Hertha BSC und anderen Klubs. Auch am FC Augsburg, dem VfB Stuttgart oder dem 1. FC Kaiserslautern sind Investoren beteiligt, die zugleich bei anderen Klubs Anteile besitzen.