Kurzfristiger Verstoß gegen Statuten DFL erlaubt Porsche-Einstieg beim VfB - unter Bedingungen
Porsche darf für mehr als 40 Millionen Euro Anteile am VfB Stuttgart erwerben. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) segnete den strittigen Deal ab.
Wie die Sportschau aus Kreisen der DFL erfuhr, muss der Fußball-Bundesligist als Bedingung "zeitnah" weitere Anteile verkaufen. Dann wäre den Statuten entsprochen, nach denen kein Investor an mehr als einem Klub mit mehr als zehn Prozent der Anteile beteiligt sein darf.
Zunächst hatte das Fachmagazin "Kicker" am Dienstag (23.01.2024) darüber berichtet, dass nach dem Kartellamt auch das Präsidium der DFL den Einstieg Porsches absegnet. Nach Sportschau-Informationen gibt es noch keinen formellen Beschluss. Dieser ist laut DFL in den nächsten Tagen zu erwarten. Der VfB wollte sich "noch nicht äußern".
Mehr als eine Formsache
Bereits im Juni 2023 hatten der Automobilhersteller und der VfB das Geschäft in groben Zügen vorgestellt. Zwar wurde mitgeteilt, dass einige Hürden aus dem Weg geräumt werden müssten, aber das sei Formsache. Der zeitliche Verzug von mehr als einem halben Jahr zeigt, dass dies ein Trugschluss war.
Der Fall ist auch ziemlich kompliziert. Das fängt schon bei der Frage an, ob die Porsche AG für die DFL ein eigenständiges Unternehmen ist oder zum VW-Konzern gerechnet wird. Mit der gestellten Bedingung sagt die DFL, dass sie Porsche zum Autobauer aus Wolfsburg zählt, der zu 100 Prozent den dort ansässigen Bundesligisten VfL besitzt.
Den Statuten nach darf Porsche somit nicht die geplanten 10,4 Prozent der Anteile am VfB erwerben. Die DFL erlaubt es dennoch, weil es nur kurzfristig 10,4 Prozent sein werden, falls die Bedingung umgesetzt wird.
Anteil sinkt durch Verwässerung
Als die Schwaben 2017 ihre Profiabteilung in die VfB Stuttgart 1893 AG ausgliederten, legten sie fest, dass 24,9 Prozent der Anteile an externe Investoren veräußert werden dürfen. Etwa drei Prozent sollen nach dem Einstieg von Porsche noch übrig bleiben. Würden auch diese verkauft, werden die Anteile der anderen Eigner - außer Porsche noch Mercedes-Benz und Ausrüster Jako - verwässert. Der Anteil Porsches am dann höheren Kapital der Gesellschaft sinkt somit auf knapp unter zehn Prozent.
Problem Multi-Club Ownership
Mehrfachbeteiligungen an Profiklubs, auch als Multi-Club Ownership bezeichnet, ist in den vergangenen Jahren zu einem immer größeren Thema im Fußball geworden, nicht zuletzt wegen des Red-Bull-Konzerns, der bei mehreren Vereinen das Sagen hat, wie auch bei der aus den Vereinigten Arabischen Emiraten finanzierten City Football Group, zu der Manchester City und etwa der FC Girona gehören, derzeit das Überraschungsteam in Spaniens La Liga.
Die Statuten der DFL sehen einige Paragraphen vor, die verhindern sollen, dass es allein zum Verdacht von Wettbewerbsverzerrungen kommt. So heißt es in der Satzung, dass nur eine Beteiligung von zehn Prozent oder mehr erlaubt ist: "Unabhängig von der Beteiligungshöhe darf niemand unmittelbar oder mittelbar mit Kapital oder Stimmrechten an mehr als drei Kapitalgesellschaften der Lizenzligen beteiligt sein."
Schutz für "VW-Klubs" durch Satzung
Auch das berührt den Fall von Porsche und dem VfB Stuttgart, denn mit Audi ist ein anderes Unternehmen aus dem VW-Konzern am FC Bayern München und dem FC Ingolstadt 04 beteiligt. Ingolstadt spielt aktuell in der 3. Liga. Da der zuständige Deutsche Fußball-Bund (DFB) aber dieselben Hürden gegen eine mögliche Verletzung der Integrität des Wettbewerbs in seine Statuten für die 3. Liga eingebaut hat und die Beteiligungen aus dem DFL-Bereich mitzählt, liegt anscheinend ein Verstoß vor.
Allerdings gibt es in den Statuten auch den Satz: "Die Beschränkungen nach Satz 1 und 2 gelten nicht für Beteiligungen, die vor dem 4. März 2015 erworben wurden." Das ist bei VW und Wolfsburg sowie Audi bei Bayern und Ingolstadt der Fall. Diese Partnerschaften sind somit für diesen Fall geschützt.
Disclaimer: Die DFL hat bei ihrer zwischenzeitlich erfolgten Freigabe des Porsche-Einstiegs beim VfB laut Pressemitteilung vom 26.1. (zwei Tage nach unserer ersten Berichterstattung) "berücksichtigt, dass der VfB Stuttgart bestrebt sei, in den kommenden Jahren die satzungsgemäß verbleibenden 3,9 Prozent der Anteile durch eine weitere Kapitalerhöhung zu veräußern".