Porsches Einstieg beim VfB Stuttgart Regularien für Mehrfach-Beteiligungen auf dem Prüfstand
Drei Beteiligungen an Fußball-Klubs darf ein Investor laut der Regularien von DFB und DFL maximal besitzen. Diese Beschränkung wird durch den geplanten Einstieg von Porsche beim VfB Stuttgart auf den Prüfstand gestellt.
Das Bundeskartellamt hat keine Bedenken: Für die Wettbewerbshüter stellt der Einstieg von Porsche beim VfB Stuttgart kein Problem dar. Das Vorhaben verschaffe der Porsche AG und ihrer Konzernmutter Volkswagen AG keinen erheblichen Einfluss auf den Bundesliga-Klub, urteilte das Kartellamt kürzlich, und erteilte dem Vorhaben grünes Licht.
Vier Beteiligungen des VW-Konzerns?
Nun müssen der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) dem Deal noch zustimmen. Und da wird die Sache kompliziert: Denn von dem Einstieg der Porsche AG beim VfB werden jene Regularien berührt, die die Mehrfachbeteiligungen von Investoren an Profiklubs betreffen.
Mit dem Deal in Stuttgart wäre der VW-Konzern dann an gleich vier Klubs beteiligt: am VfL Wolfsburg als 100-prozentiger Tochter von Volkswagen, am FC Bayern München mit 8,3 Prozent über die Konzerntochter Audi AG, und am FC Ingolstadt wiederum über die Audi Sport GmbH mit knapp 20 Prozent. Dazu käme nun der VfB Stuttgart, der für etwas mehr als 40 Millionen Euro 10,4 Prozent an die ebenfalls zu VW gehörende Porsche AG abgeben will.
Auf Sportschau-Anfrage teilt der DFB mit, man befinde sich "hierzu in Austausch und in Prüfung mit der DFL". Diese Prüfung dauert seit diesem Sommer an. Auch der VW-Konzern bestätigt, dass die Porsche AG dazu derzeit im Austausch mit der VfB Stuttgart 1893 AG und der DFL sei. "Wir gehen davon aus, dass die Thematik zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden kann“, schreibt der Konzern auf Anfrage.
Regularien klar - mit Ausnahme
Die Regeln der DFL und des DFB bezüglich Mehrfach-Beteiligung verbieten den Einstieg eines Investors bei mehr als drei Klubs. "Unabhängig von der Beteiligungshöhe darf niemand unmittelbar oder mittelbar mit Kapital oder Stimmrechten an mehr als drei Kapitalgesellschaften der Lizenzligen beteiligt sein", lautet der entsprechende Passus in der Satzung der DFL, den der DFB in sein Statut der 3. Liga übernommen hat.
Die Statuten legen auch fest, dass ein Investor nur an einem Klub mit mehr als zehn Prozent der Anteile beteiligt sein darf. Jedoch gilt das nicht für Beteiligungen, die vor März 2015 erworben worden sind. Dieser Bestandsschutz greift bei den Anteilen des VW-Konzerns. Darum darf VW weiterhin beim FC Ingolstadt (20 Prozent) und dem VfL Wolfsburg (100 Prozent) beteiligt sein.
Im Zentrum der Prüfung steht deshalb nun, ob Porsche als eigenständiges Unternehmen betrachtet oder dem VW-Konzern zugerechnet wird. Die anvisierte Beteiligungshöhe von über 10 Prozent könnte dabei ebenfalls bewertet werden. "Die zuständigen Gremien werden sich in diesem Zuge weitergehend mit der Sachlage befassen", schreibt der DFB dazu. Zu konkreten Fragen zur Causa nahm der Verband keine Stellung.
Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährdet?
Das Problem solcher Mehrfachbeiteiligungen ist eine mögliche Verzerrung des sportlichen Wettbewerbs. Wenn in der Bundesliga mehrere Klubs aufeinanderträfen, die mittelbar zum selben Konzern gehören, könnte die Integrität des Wettbewerbs in Zweifel gezogen werden.
Man laufe immer Gefahr, dass eines Tages bei einem entscheidenden Spiel die Interessen des Kapitalgebers statt des sportlichen den Ausschlag geben könnten, fürchtet etwa das Netzwerk " Zukunft Profifußball". "Deshalb ist es wichtig und richtig, Mehrfach-Beteiligungen streng zu regulieren", so Sprecher Manuel Gaber im Gespräch mit der Sportschau.
Der VW-Konzern ist dagegen grundsätzlich davon überzeugt, dass die Beteiligung eines Unternehmens wie der Porsche AG an einem Fußballklub wie dem VfB Stuttgart den sportlichen Wettbewerb nicht beeinträchtigen, sondern ihn im Gegenteil stärken würde.
Deal kurz vor dem Abschluss?
Das Netzwerk "Zukunft Profifußball" fordert dagegen von den Verbänden die konsequente Anwendung der bereits bestehenden Regeln. Denn mit dem Einstieg von Porsche sei klar, dass eine vierte Beteiligung des VW-Konzerns vorliege, meint dessen Sprecher Manuel Gaber: "Da ist natürlich die klare Erwartungshaltung eigentlich an die Verbände, dass sie ihre Regelungen auch durchsetzen!"
Der Vorstandsvorsitzende des VfB Stuttgart, Alexander Wehrle, äußert sich zum Porsche-Deal in einem aktuellen Podcast. Er könne soviel verraten, dass die Veröffentlichung der Beteiligung der Porsche AG im Handelsregister noch vor Dezember erfolgen werde.
Danach solle auch die erste Tranche von Porsche an den VfB fließen. Das würde bedeuten, dass der Deal kurz vor dem Abschluss steht.