Satzungsänderung fehlt noch DFL-Investor - weitere Abstimmung unter den Klubs nötig
Die Klubs der DFL haben dem Investoreneinstieg mit der nötigen Mehrheit zugestimmt. Doch es bedarf noch einer Satzungsänderung, für die ebenfalls eine Abstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit nötig ist.
Als die 36 Klubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga am 11. Dezember 2023 für den Einstieg eines Investors bei der Vermarktung der Deutschen Fußball Liga (DFL) stimmten, war eine Zweidrittelmehrheit dafür nötig. Die kleinstmögliche Mehrheit von 24 der 36 Klubs stimmte für den Antrag.
Damit ist der Weg für einen Investor grundsätzlich frei - doch der zwei Seiten lange Antrag von Präsidium und Aufsichtsrat der DFL, der der Sportschau vorliegt, enthielt einen wichtigen Zusatz: Es bedarf noch einer Satzungsänderung und einer Abstimmung darüber.
Haben sich die Klubs zur Zustimmung einer Satzungsänderung verpflichtet?
In dem von den Klubs angenommenen Antrag hieß es: "Die Mitglieder des DFL e.V. verpflichten sich, den im Hinblick auf die Umsetzung der Vermarktungspartnerschaft erforderlichen Änderungen der Satzung und des Ligastatuts des DFL e.V. in einer separaten Mitgliederversammlung zuzustimmen."
Für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Dem Antrag zufolge haben die Klubs nun aber die Pflicht, dort mit "Ja" zu stimmen. Ist eine solche Verpflichtung wirklich durchsetzbar?
Logo der DFL vor der Zentrale in der Innenstadt von Frankfurt am Main.
DFL: "Vertrauen darauf, dass alle Klubs diesen Beschluss beachten"
"Die DFL vertraut darauf, dass alle Klubs diesen Beschluss beachten", teilte die DFL auf Anfrage der Sportschau mit. Mit dem von der Mitgliederversammlung "wirksam angenommenen Antrag inklusive dieser expliziten (Selbst-)Verpflichtung dürfen das Präsidium, die zustimmenden Klubs und letztlich alle Klubs darauf vertrauen, dass die für die Umsetzung der Transaktion erforderlichen Änderungen der Satzung des DFL e.V. beschlossen werden".
Zudem verwies die DFL in ihrer Antwort darauf, dass die Satzung die Klubs dazu verpflichte, satzungsgemäß geschlossene Verträge umzusetzen. Das schließe auch die Zustimmung zu einer erforderlichen Anpassung der Satzung ein. "Die DFL geht selbstverständlich davon aus, dass Satzungsregelungen eingehalten werden", so der Ligaverband.
Vereinsrechtsexperte: Verpflichtung hat juristisch keine Wirkung
Prof. Lars Leuschner, Vereinsrechtsexperte an der Universität Osnabrück, sieht in der Formulierung des Antrags eher ein "Gentlemen's Agreement", an der Umsetzung des Investoreneinstiegs mitzuwirken.
"Insbesondere folgt aus dem Beschluss ganz sicher keine durchsetzbare Verpflichtung der Klubs, zukünftig einer Satzungsänderung zuzustimmen", sagte der Jurist im Gespräch mit der Sportschau. Auch die Verpflichtung zur Umsetzung von Verträgen bedeute "keine Verpflichtung zur Änderung der Satzung".
DFL: Geheime Abstimmung ist möglich, Termin steht noch nicht fest
Die DFL bestätigte, dass in der Mitgliederversammlung auch bei diesem Thema eine geheime Abstimmung möglich sei, wenn dies einer der Klubs beantragt und sich dann eine einfache Mehrheit für die geheime Abstimmung ausspricht.
Das Thema Investor spaltet die Klubs der DFL seit Monaten. Unternehmen die "Nein"-Sager unter den Klubs nun einen neuen Angriff auf das Vorhaben, indem sie versuchen, die nötigen strukturellen Voraussetzungen zu verhindern? Oder fühlen sie sich an das Votum aus dem Dezember gebunden, bei dem 24 der 36 Klubs mit "Ja" stimmten?
Einen Termin für eine neue Mitgliederversammlung mit der Abstimmung über die Satzungsänderung gibt es noch nicht, teilte die DFL mit. Dafür seien die Verhandlungen mit dem potenziellen Geldgeber noch nicht weit genug fortgeschritten.
Investor soll 20 Jahre lang acht Prozent der Einnahmen bekommen
Die Entscheidung vom 11. Dezember bedeutete grundsätzlich, dass die beiden DFL-Geschäftsführer Marc Lenz und Steffen Merkel mit potenziellen Investoren verhandeln und dann dem DFL-Präsidium einen Abschluss mit einem Investor vorschlagen sollen. Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass ein Investor 20 Jahre lang an den Einnahmen der DFL beteiligt werden soll. Dafür leistet der Investor eine Zahlung von rund einer Milliarde Euro, mit der die DFL ihr Geschäftsmodell digitaler und internationaler aufstellen will.
Eine Kamera bei einem Bundesligaspiel
Dass diese Maßnahmen für die eigene Konkurrenzfähigkeit sinnvoll sind, erkennen praktisch alle 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga an. Vor der Abstimmung im Dezember herrschte dagegen Uneinigkeit darüber, wie diese Maßnahmen finanziert werden sollen. Das Investorenmodell wurde dann von der Mitgliederversammlung angenommen. Am Mittwoch (17.01.2024) entschied das DFL-Präsidium einstimmig, nur noch mit zwei möglichen Geldgebern weiter zu verhandeln, es sind die beiden Unternehmen CVC und Blackstone.
Die DFL-Spitze betont immer wieder, dass der Geldgeber niemals auf Themen wie die Spielplangestaltung, die Ansetzung von Spielen im Ausland oder den Modus der Liga Einfluss nehmen können wird. Unter den ablehnenden Klubs und bei großen Teilen der organisierten Fanszenen steht der Deal aber auch deshalb in der Kritik, weil der Investor ihrer Ansicht nach zumindest informell Einfluss auch auf diese Themen nehmen könnte.
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