Wegen Hannover 96 50+1 - Kartellamt will DFL-Lizenzierung genauer prüfen
Bleibt 50+1 im deutschen Fußball? Das Bundeskartellamt hat angekündigt, die Lizenzierungspraxis der DFL genauer zu untersuchen. Hintergrund sind auch die Vorgänge bei Hannover 96 im Rahmen des gescheiterten Investoreneinstiegs bei der DFL.
"Wir werden zunächst die Anwendungspraxis der DFL hinsichtlich der 50+1-Regel untersuchen", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, in einer Mitteilung der Behörde: "Das betrifft auch die Lizenzierungspraxis hinsichtlich bestimmter Klubs sowie die Vorgänge um die Investorenabstimmung der DFL im vergangenen Jahr." Damit steht eine abschließende Entscheidungs des Amts über die Regel aus.
Stimmte 96-Geschäftsführer Kind gegen die Weisung des Muttervereins?
Gemeint ist damit auch Hannover 96. Bei der Abstimmung über den Einstieg eines Investors bei der DFL blieb der Verdacht, dass Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 entgegen der Anweisung des Muttervereins für den Investoreneinstieg gestimmt haben soll. Damit steht ein Verstoß gegen die 50+1-Regel im Raum. Das Stimmverhalten Kinds kann man nicht nachweisen. Die Abstimmung war geheim, Kind will nicht offenlegen, wie er gestimmt hat.
Martin Kind, Geschäftsführer der Hannover 96 GmbH & Co. KG
Aber Mundt sagte auch: "Der EuGH stellt allerdings strenge Anforderungen an die konsistente und einheitliche Anwendung von Regelungen." Eine konsistente und einheitliche Anwendung bedeutet also, dass Regelverstöße entsprechend behandelt werden müssen.
Sport inside: Podcast-Serie zu 50+1
Bei Hannover kann der Mutterverein sein Weisungsrecht gegen die Geschäftsführung derzeit nicht durchsetzen, da ein Vertrag zwischen beiden Seiten im Streitfall stets zu einer Pattsituation im Aufsichtsrat der GmbH führen kann. Damit kann der Mutterverein Kind nicht abberufen. Dazu läuft derzeit ein Rechtsstreit, der Bundesgerichtshof entscheidet am 4. Juni. Medienberichten zufolge sprach die DFL gegen Hannover im Lizenzierungsverfahren die Auflage aus, den Vertrag anzupassen, um die 50+1-Regel einzuhalten.
Regel kann laut Kartellamt im Grundsatz bleiben
Das Bundeskartellamt stellte klar, dass die Regel auch nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich nicht anders bewertet werde - es gebe also die Möglichkeit, die Regel auch mit den Ausnahmen für die Werksklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg zu halten.
Für diese beiden Klubs sah ein Lösungsvorschlag eine Art Luxussteuer vor, um den Vorteil auszugleichen. Auch dazu gab es Kritik.