Ausnahmen für Leverkusen und Wolfsburg Werder Bremen stellt 50+1-Kompromiss infrage
Werder Bremens Geschäftsführer Klaus Filbry hat den Kompromiss der DFL mit dem Bundeskartellamt zur 50+1-Regel infrage gestellt. Eine neue Diskussion darüber, wie groß das Entgegenkommen aus Leverkusen und Wolfsburg wirklich ist, steht bevor.
"Man muss sich genau angucken, ob durch den Vorschlag die Wettbewerbsintegrität wirklich gefördert wird", sagte Filbry dem Portal "Deichstube". "Ich würde das mit einem Fragezeichen versehen."
Das Bundeskartellamt hatte 2021 in einer vorläufigen Einschätzung die 50+1-Regel als grundsätzlich unbedenklich eingestuft, dabei aber unter anderem die geltenden Ausnahmeregelungen für drei Klubs kritisiert.
Ein Kompromiss sieht neue Einschränkungen für Klubs mit Ausnahmen vor
Diese Ausnahmen gelten für die TSG Hoffenheim mit Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von den Konzernen Bayer beziehungsweise Volkswagen geführten Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg. Hopp hat angekündigt, seine Anteile zurückzugeben, womit Hoffenheim offiziell die 50+1-Regel wieder einhalten könnte.
Kritisiert den Antrag zur Anpassung der 50+1-Regel: Klaus Filbry.
Mit Bezug auf Leverkusen und Wolfsburg hatte die DFL dem Bundeskartellamt einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Die Kernpunkte:
- Die Erteilung weiterer Ausnahmen von der 50+1-Regel soll ausgeschlossen werden.
- Bei den Klubs mit Ausnahmen müsste künftig die Vertretung eines Muttervereins in den Gremien der ausgegliederten Kapitalgesellschaften sichergestellt sein.
- Logos, Farben und Standort dürften dem Vorschlag zufolge nicht ohne Weiteres verändert werden.
- Bislang gleichen die beiden Konzerne jeweils die Verluste ihrer Fußball-GmbH aus. Künftig soll eine Strafzahlung verhängt werden, wenn dieser Verlustausgleich mehr als 7,5 Prozent der Einnahmen beträgt.
Strafzahlung für eine Million unerlaubten Zuschuss: 50.000 Euro
Wolfsburgs Geschäftsführer Tim Schumacher hatte im NDR bei der Einigung von einer "tragfähigen Lösung" gesprochen, Leverkusens Geschäftsführer Fernando Carro nannte den Kompromiss seinerzeit "teilweise schmerzhaft", dem sein Klub trotzdem zugestimmt habe. Der ehemalige DFL-Geschäftsführer Andreas Rettig sieht das anders. "Das gleicht bisher in keinster Weise die Wettbewerbsvorteile der Ausnahmeklubs aus", kritisierte er in der Sportschau.
Der frühere DFL-Geschäftsführer Andreas Rettig: "Das gleicht die Wettbewerbsvorteile nicht aus."
Hintergrund der Kritik sind die genannten Strafzahlungen, die bei Verstößen eher wenig Schrecken verbreiten. Sollten Leverkusen oder Wolfsburg 200 Millionen Euro Einnahmen erwirtschaften, wären 7,5 Prozent (15 Millionen Euro) Ausgleichszahlungen möglich. Gleicht ein Konzern darüber hinaus Verluste aus, kommt es zu den Strafzahlungen.
Diese "Luxussteuer" wird anhand des jeweiligen 12-Monate-Euribor-Zinssatzes plus ein Prozentpunkt berechnet. Das bedeutet konkret: Zahlt ein Konzern eine Million Euro zusätzlich, wenn der Zinssatz wie aktuell bei 4 Prozent liegt, muss der Mehrheitseigner 5 Prozent Strafe zahlen - im genannten Beispiel also 50.000 Euro.
Zwei-Drittel-Mehrheit in der DFL erforderlich
Das Bundeskartellamt hat bereits mitgeteilt, dass es beabsichtige, die Satzungsänderungen der DFL "für bindend zu erklären". In der DFL ist für diese Satzungsänderungen aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei einer Mitgliederversammlung der 36 Klubs aus der Bundesliga und der 2. Bundesliga nötig, wie die DFL mitteilte.
"Wir werden das intern bewerten und dann entscheiden, wie wir mit dem Vorschlag umgehen werden", sagte Filbry. Einen Gegenvorschlag wolle er nicht einreichen, sagte Filbry bei "Deichstube". "Dafür gibt es in der DFL die Gremien und das Präsidium." Er hoffe, dass die Diskussion neu geführt werde.
Verstöße im Lizenzierungsverfahren: Bremen soll 1,8 Millionen Strafe zahlen
Anlass für Filbrys Kritik war eine von der DFL verhängte Strafzahlung gegen Werder Bremen. Die Bremer sollen 1,8 Millionen Euro zahlen, weil sie demnach gegen Kapitalauflagen im Lizenzierungsverfahren verstoßen hätten. Laut Filbry hat Werder Einspruch eingelegt. In diesem Zusammenhang verwies Filbry auf die Möglichkeit der Klubs, ohne 50+1-Regel durch ihre Eigentümer Ausgleichszahlungen zu bekommen.