Anfeindungen bei Olympia Frankreichs Justiz ermittelt im Fall der Boxerin Khelif
Nach massiven Anfeindungen gegen die algerische Boxerin Imane Khelif während der Olympischen Spiele in Paris ermittelt jetzt Frankreichs Justiz.
Es sei eine Untersuchung zu Cybermobbing aufgrund des Geschlechts, wegen öffentlicher Beleidigung und des öffentlichen Aufrufs zur Diskriminierung eingeleitet worden, teilte die Pariser Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Zuständig sei das Büro für Hassverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gegen wen die Untersuchung sich richte, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit.
Anzeige am Montag
Der Behörde zufolge hatte Khelif am Montag eine Anzeige eingereicht. Ihr Anwalt Nabil Boudi schrieb auf der Internetplattform X, die Ermittlungen sollten zeigen, wer hinter der "misogynen, rassistischen und sexistischen Kampagne" gegen die Boxerin stecke. Gleichzeitig solle es auch um diejenigen gehen, die die "digitale Lynchjustiz" befeuert hätten.
Die Kämpfe der 25-jährigen Khelif und der 28-jährigen Lin Yi-ting aus Taiwan wurden während Olympia von einer emotional geführten Geschlechter-Debatte begleitet. Der Disput um geschlechtliche Identität wird vor allem von konservativen Kreisen zunehmend als Kulturkrieg geführt. Die Debatte ging weit über die Frage des sportlich fairen Wettkampfs hinaus und erfasste auch höchste politische Kreise. In der gesellschaftspolitisch aufgeheizten Stimmung erfuhren beide Athletinnen im Internet viele Anfeindungen.
Nicht näher erklärte Geschlechter-Tests der IBA
Beide Boxerinnen waren nach bislang nicht näher erklärten Geschlechter-Tests vom Verband IBA, der vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) nicht anerkannt wird, von der WM 2023 ausgeschlossen worden. Beide hätten laut IBA die erforderlichen Teilnahmekriterien nicht erfüllt und "im Vergleich zu anderen weiblichen Teilnehmern Wettbewerbsvorteile" gehabt.
Das IOC nannte es eine "willkürliche Entscheidung ohne ordnungsgemäßes Verfahren" und ließ Khelif und Lin in Paris teilnehmen. Das im Pass angegebene Geschlecht sei für viele Sportarten maßgeblich für die Zulassung zu den Wettbewerben, lautete eine Begründung.