Forderungen nach Straffreiheit Fanproteste gegen Investor - DFB ermittelt
Der Wunsch einiger Bundesliga-Bosse nach Straffreiheit für die ausufernden Fanproteste der vergangenen Wochen ist derzeit nicht realistisch.
Die Sportgerichtsbarkeit des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist bereits aktiv, getreu den Regularien wurde als Folge jeder Spielunterbrechung automatisch ein Ermittlungsverfahren durch den Kontrollausschuss eingeleitet. Das bestätigte ein DFB-Sprecher dem Sport-Informationsdienst (sid).
Dem Prozedere folgend wurde jeder betroffene Verein schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. In der Vergangenheit richtete sich das Strafmaß zumeist nach der Länge der jeweiligen Unterbrechung. Nach jetzigem Stand der Dinge könnte nur eine politische Entscheidung der DFB-Spitze zu einer Straffreiheit führen.
Keller: "Ausnahmesituation für den gesamten deutschen Fußball"
Nach dem Erfolg der Fans im Kampf gegen den Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) hatten Sport-Geschäftsführer Christian Keller vom 1. FC Köln und Vorstandsboss Alexander Wehrle vom VfB Stuttgart für eben jene Straffreiheit plädiert. "Wenn die DFB-Sportgerichtsbarkeit weitsichtig wäre, würde man nach der DFL-Entscheidung auch die potenziellen Strafgesuche einstellen und Ruhe einkehren lassen", sagte Keller dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland". Es habe sich in den vergangenen Wochen um eine "Ausnahmesituation für den gesamten deutschen Profifußball" gehandelt, so Keller, "die nicht über den Strafzumessungsleitfaden abgedeckt ist".
Ähnlich äußerte sich Wehrle. "Nach den letzten Wochen und der Entscheidung, die wir selbst getroffen haben – da jetzt zu kommen und jeden einzelnen Tennisball monetär zu bewerten, damit hätte ich ehrlicherweise auch ein Problem", sagte der VfB-Boss bei "Sky": "Das ist ein Thema, das wir dann mit dem DFB diskutieren müssen."
Nicht jede Schokomünze wird einzeln gezählt
Schon vor Wochen hatte der DFB auf Anfrage der Sportschau mitgeteilt, dass "der DFB-Kontrollausschuss bei allen Spielen Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, bei denen das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld zu Spielunterbrechungen geführt hat beziehungsweise die durch den Schiedsrichter oder eine Sicherheitsaufsicht gemeldet wurden".
Geldstrafen könnten die Folge sein. Der Strafzumessungsleitfaden für den DFB-Kontrollausschuss sieht pro geworfenem Gegenstand eine Strafe von 1.000 Euro in der Bundesliga und 500 Euro in der 2. Bundesliga vor. Ab fünf Minuten Unterbrechung wird die Geldstrafe verdoppelt, bei einer Ermittlung von Tätern kann die Strafe verringert werden.
Kostet der Wurf von jedem Tennisball die Klubs nun 500 oder 1.000 Euro? Wohl eher nicht, denn der Strafzumessungsleitfaden lässt Abweichungen zu - und zwar in "für eine standardisierte Behandlung nicht geeigneten Fällen". Der DFB teilte mit, dass in der Vergangenheit solche Fälle von der Sportgerichtsbarkeit des DFB so behandelt wurden. Damit müsste nicht jede Schokomünze einzeln gezählt, bestraft und bezahlt werden.