Es geht um Körperverletzung Hohe Geldstrafe - Zverev weist Vorwurf zurück
Tennis-Olympiasieger Alexander Zverev soll eine Geldstrafe von 450.000 Euro wegen Körperverletzung zahlen.
Einen entsprechenden Strafbefehl habe das Amtsgericht Tiergarten gegen den Profisportler verhängt, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag (31.10.2023) mit. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, die eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5.000 Euro beantragt hatte.
Dem 26-Jährigen wird demnach zur Last gelegt, im Mai 2020 in Berlin im Rahmen eines Streites eine Frau körperlich misshandelt zu haben. Zverev weist den Vorwurf zurück.
Für Zverev gilt die Unschuldsvermutung
Zverev habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, teilte die Gerichtssprecherin mit. Die zuständige Abteilung des Amtsgerichts werde daher erneut die Verfahrensbeteiligten anhören. Dann werde es voraussichtlich zum Prozess kommen, erklärte die Sprecherin.
Die mutmaßlich geschädigte Frau trete in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung. Darauf wies auch das Gericht in seiner Mitteilung hin.
Zverev hatte sich im Juli beim Turnier in Hamburg erstmals öffentlich zu dem Vorwurf geäußert. Damals sagte er: "Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen."