Claudia Pechstein sitzt mit Schlittschuhen in einem Deutschland-Anzug auf dem Eis (Quelle: IMAGO / ANP)

16 Jahre nach Doping-Sperre Pechstein und Internationale Eislauf-Union einigen sich

Stand: 03.03.2025 20:00 Uhr

Der Prozess um die Schadensersatzklage von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein infolge ihrer Doping-Sperre im Jahr 2009 ist beendet.

Der Prozess um die Schadensersatzklage von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein infolge ihrer Doping-Sperre im Jahr 2009 ist beendet. Das gab am Montag Matthias Große, Verhandlungsführer des Team Pechsteins und Lebensgefährte der 53-Jährigen, bekannt.
 
Große erklärte, dass der "Fall Pechstein am 27.02.2025 nach über 16 Jahren ein klares und versöhnliches Ende gefunden hat". Die offizielle Verkündung erfolge in vorheriger Absprache mit der Internationalen Eislauf-Union (ISU). Große äußerte sich am Montag nicht dazu, wie die Einigung konkret aussieht.

Pressekonferenz angekündigt

Am frühen Abend bestätigte die ISU die Einigung auf Anfrage des Sport-Informations-Dienstes (SID). Am Montag in einer Woche soll eine Pressekonferenz stattfinden. Dem Oberlandesgericht München, wo der Fall zuletzt im Oktober verhandelt worden war, war am Montag über eine Einigung zunächsts "nichts bekannt", teilte das Gericht auf SID-Anfrage mit.
 
Am 3. Juli 2009 hatte der Eislauf-Weltverband Pechstein anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis "wegen Blutdopings" rückwirkend vom 9. Februar 2009 für zwei Jahre gesperrt. Pechstein erklärte daraufhin, dass Mediziner bei ihr deutliche Hinweise auf eine Blutanomalie gefunden hätten. Der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigte im November 2009 in Lausanne dennoch das Urteil der ISU. Pechstein verpasste daraufhin unter anderem die Olympischen Winterspiele 2010 in Vancouver.

Langwieriger Prozess

Am 30. Dezember 2012 reichte Pechstein erstmals beim Landgericht München Schadensersatzklage ein. Seitdem befanden sich der Eislauf-Weltverband und Pechstein in einer juristischen Auseinandersetzung. Pechstein zog in den Kampf, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht. Das gab 2022 Pechsteins Beschwerde statt: Das CAS-Verfahren soll unfair gewesen sein, ihre Schadensersatzklage zulässig.
 
Zuletzt trafen beide Parteien im Oktober 2024 vor dem Oberlandesgericht München aufeinander. Die Pechstein-Seite forderte exakt 8.372.908,51 Euro. Die Verteidigung von Pechstein gab vor Ort aber zu erkennen, dass man sich mit vier Millionen Euro plus Zinsen und einer Ehrenerklärung der ISU zufriedengeben würde.
 
Für den Verband, das machte ISU-Rechtsberater Michael Geistlinger klar, gingen beide Forderungen entschieden zu weit. Dann werde man eben "noch weitere 15 Jahre mit dem Fall verbringen", warnte Geistlinger damals. Davor warnte auch die Pechstein-Seite.
 
Der Richter erklärte zum ersten Mal, dass Pechsteins Schadensersatzklage vor einem deutschen Zivilgericht rechtens sei und drängte auf einen Vergleich. Dazu könnte es nun gekommen sein. Der nächste Verhandlungstag wäre am 10. April gewesen.

Sendung: Der Tag, 03.03.2025, 19:15 Uhr