Handball | Bundesliga SCM-Keeper Portner zieht gegen Nada vor Gericht
Der Dopingfall Nikola Portner geht in die nächste Runde. Nun soll juristisch geklärt werden, ob die Nada den Freispruch des Schweizers Torhüters durch die Handball-Bundesliga überhaupt anfechten darf.
Nikola Portner wehrt sich im Fall um seine aufgehobene Suspendierung gegen das Vorgehen der Nationalen Anti Doping Agentur (Nada). Der Keeper von Doublegewinner SC Magdeburg hat einen Antrag beim Oberlandesgericht Köln eingereicht. Dieses soll prüfen, ob die Nada wegen der aufgehobenen Suspendierung Portners wie von ihr beabsichtigt vor den Internationalen Sportgerichtshof Cas ziehen darf.
Portner war trotz positiver Doping-Probe Ende Juni von der Handball-Bundesliga (HBL) einstimmig freigesprochen worden. "Der Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens ist gestellt", bestätigte der Pressesprecher des OLG Philipp Prietze der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag (10. September). Das Fachportal handball-world hatte zuerst darüber berichtet.
Weder Absicht noch Verschulden Portners wurden nachgewiesen
Das von Portner selbst beantragte Verfahren habe aber keine Wirksamkeit auf das Handeln des Sportgerichtshofes Cas. Portner selbst habe mithilfe seines Anwalts den Antrag gestellt. Das OLG Köln ist dafür zuständig, da die Nada ihren Sitz in Bonn habe. Portners Club wollte sich auf Anfrage nicht zu diesem Thema äußern und verwies auf die anwaltliche Vertretung des Spielers.
Die HBL hatte Ende Juni die Suspendierung gegen den Schweizer Nationaltorwart nach wochenlangem Spielverbot aufgehoben. Portner war im April nach einer positiven Kontrolle auf Methamphetamin von allen sportlichen Aktivitäten seines Vereins ausgeschlossen worden. In der Begründung der HBL hieß es, dass es das Präsidium der Liga "für weit überwiegend wahrscheinlich" halte, "dass weder Absicht noch Verschulden des Athleten vorliegen".
Nikola Portner (SC Magdeburg)
NADA hat Zweifel am Vorgehen der Liga
Mit dem Freispruch war die Nada nicht einverstanden. "Die Nada sieht in diesem Fall einen grundsätzlichen und richtungsweisenden Überprüfungs- und Klärungsbedarf mit internationalem Bezug und ruft deshalb den Cas an", teilte sie nach dem Urteil mit.
Die HBL hatte ihren Freispruch damit begründet, "dass der vom Athleten dargestellte Lebensweg und seine Lebensgewohnheiten, die von vielen, ihn begleitenden Personen bestätigt wurden, den absichtlichen Konsum von Dopingmitteln als sehr unwahrscheinlich erscheinen lassen." So seien bei einer gerichtlichen angeordneten Hausdurchsuchung bei Portner keine Nachweise gefunden worden, die Rückschlüsse auf den Konsum von Methamphetamin zugelassen haben. Das bei Portner festgestellte Metamphetamin-D ist gemeinhin auch als Crystal Meth bekannt.
SpiO/sid/dpa