Fußball | Bundesliga Investoren-Proteste: DFB-Kontrollausschuss beantragt gestaffelte Geldstrafen für Spielunterbrechungen
Mit provozierten Spielunterbrechungen durch diverse geworfene Gegenstände protestierten Fans gegen den Investoren-Einstieg in die Bundesliga. Jetzt steht fest, welche Geldstrafen den Vereinen bei zukünftigen Unterbrechungen drohen.
Wochenlang sorgten auf den Platz geworfene Tennisbälle, Flummis, sogar ferngesteuerte Spielzeugautos für lange Spielunterbrechungen. Damit protestierte die Fanszene gegen den mittlerweile geplatzten Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Jetzt hat sich der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf eine Linie geeinigt, wie man die Vereine bei zukünftigen Unterbrechungen bestrafen will.
DFB-Ausschuss: "Übliche Sanktionen werden beantragt"
Je nach Liga und Länge wurden gestufte Geldstrafen beim Sportgericht beantragt. Etwa ein Drittel der Summe soll von den Vereinen für Fandialoge genutzt werden können. "An einem friedlichen Protest ist nichts auszusetzen. Aber Gegenstände, die in den Innenraum fliegen, können dort befindliche Personen gefährden. Und Unterbrechungen stehen einem reibungsfreien Ablauf des Spielbetriebs entgegen. Deshalb werden dafür wie üblich Sanktionen beantragt", erklärte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, auf der Seite des Verbandes.
Nicht jeder geworfene Tennisball soll gezählt werden.
Bis zu 50.000 Euro in der Bundesliga möglich
Folgende Strafmaße stehen den Betroffenen nun bevor: Für Bundesligisten werden je nach Länge der Unterbrechung zwischen 10.000 und 50.000 Euro fällig. In der 2. Bundesliga sind es zwischen 5.000 und 30.000 Euro. In Liga 3 ist man mit 2.500 bis 15.000 Euro dabei. Ohne Spielunterbrechung wird es billiger, je nach Liga sind dann 5.000 Euro, 2.500 Euro und 1.250 Euro fällig. Damit, so betonte der für Rechtsangelegenheiten zuständige DFB-Vizepräsident Thomas Bergmann, solle der Protest an sich nicht sanktioniert werden.
Köln und Stuttgart hatten Straffreiheit gefordert
Zuletzt hatten sich Vertreter des 1. FC Köln und des VfB Stuttgart für Straffreiheit ausgesprochen. "Wenn die DFB-Sportgerichtsbarkeit weitsichtig wäre, würde man nach der DFL-Entscheidung auch die potenziellen Strafgesuche einstellen und Ruhe einkehren lassen", hatte FC-Geschäftsführer Christian Keller dem "Redaktions-Netzwerk Deutschland" gesagt. Es habe sich um eine Ausnahmesituation im deutschen Fußball gehandelt. Doch der DFB-Kontrollausschuss leitete in allen betroffen Spielen Ermittlungsverfahren ein.
pm/rei