EuGH urteilt im Dezember Termin für Super-League-Entscheidung steht
Der Fall "C333/21" am Europäischen Gerichtshof steht offenbar vor dem Abschluss: Ein Urteilstermin für den Rechtsstreit um die Super League im Fußball steht fest.
Es ist zehn Monate und neun Tage her, da verlas der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in Luxemburg seinen Schlussantrag. Seiner Auffassung nach seien die Regeln der FIFA und der UEFA, die jeden neuen Wettbewerb genehmigen müssen, mit dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar. Dies wurde von vielen Beobachtern als Rückschlag für die Pläne von ursprünglich zwölf und kurze Zeit später nur noch drei Großklubs (Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin) zur Gründung der Super League gewertet.
In der Vergangenheit folgte das Gericht sehr oft der Einschätzung seines Generalanwalts. Dass das in diesem konkreten Fall auch so sein wird, erscheint aber mittlerweile zweifelhaft. Denn eigentlich wurde das Urteil bereits Anfang 2023 erwartet, die Entscheidung dann aber mehrfach vertagt. Erst jetzt steht der Termin laut Presseservice des EuGH fest: Am 21. Dezember dieses Jahres um 9.30 Uhr wird in der Sache "C333/21 - Super League" entschieden.
Gründung ja, aber nur außerhalb des Systems
In seinem Gutachten vom vergangenen Dezember hatte Rantos festgestellt, dass grundsätzlich ein unabhängiger Fußballwettbewerb wie eine Super League zwar gegründet werden darf. Die Klubs dürften aber nicht "parallel zur Gründung eines solchen Wettbewerbs ohne die vorherige Genehmigung der UEFA und der FIFA weiter an den von diesen Verbänden organisierten Fußballwettbewerben teilnehmen". Das hieße, dass laut Rantos bei Teilnahme an der Super League ein Ausschluss aus den nationalen Meisterschaften und den europäischen Wettbwerben Champions League, Europa League und Conference League mit EU-Recht vereinbar wäre.
Die UEFA und der DFB teilten anschließend mit, dass sie die Stellungnahme begrüßen. "Die Stellungnahme bekräftigt die zentrale Rolle der Verbände beim Schutz des Sports, bei der Wahrung der Grundprinzipien der Verdienste durch Leistung im Sport und des offenen Zugangs für alle unsere Mitglieder.", so die UEFA
Reichart freut sich auf das Urteil
Ganz anders sahen und sehen das natürlich die Kläger. Das ist neben der in Spanien ansässigen "European Super League Company" auch die spanische Sportmarketing-Agentur A22, hinter der die drei offiziell verbliebenen Klubs stehen, die die Super League nach ihrem krachenden Scheitern im April 2021 immer noch verfolgen - bei Juventus Turin gab es zuletzt aber auch schon Ausstiegspläne.
Die Kläger führen aus, dass sie sich an der Teilnahme am Markt gehindert sehen und in die Rahmenbedingungen der Verbände gezwängt werden. A22-Chef Bernd Reichart, der eine Zeitlang sogar als DFL-Boss gehandelt wurde, zog mit deutlichen Worten gegen das "Monopol der UEFA" zu Felde: "Die UEFA organisiert die Wettbewerbe und kann gleichzeitig andere Wettbewerbe ablehnen - das ist ein Interessenkonflikt."
Jetzt freut sich Reichart auf den 21. Dezember: "Der europäische Klubfußball steht vor einem großen Umbruch. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof das Monopol der UEFA beenden und die Grundfreiheiten der Europäischen Union in der Welt des Fußballs durchsetzen wird. Fans, Vereine, Spieler und der Fußballsport wären die Gewinner in einem Markt, der offen ist für einen Wettbewerb der Ideen und in dem die Vereine einen europäischen Fußballwettbewerb ohne Angst vor Bedrohungen organisieren und ausrichten könnten."