Neuregulierung des Glückspielwesens Tipico-Werbung in der Sportschau
Mit dem 1. Juli 2021 ist der von den Länderparlamenten ratifizierte „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glückspielwesens in Deutschland“ in Kraft getreten.
Damit werden frühere bestehende rechtliche Grauzonen beseitigt. Diese hatten zur Konsequenz, dass Wettanbieter nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werben durften. Mit dem Inkrafttreten des "Glücksspielstaatsvertrags" zum 1. Juli 2021 wird die Regulierung der Glücksspielbranche durch den Gesetzgeber jetzt insofern klar geregelt, als es nun lizensierte Unternehmen gibt. Lizensierten Sportwett- und Glücksspielanbietern wie z.B. Tipico, BWIN und anderen ist es künftig erlaubt, in Medien wie TV und Radio zu werben (§§4,5)
Als Premium-Partner der DFL hat Tipico darüber hinaus ein Erstzugriffsrecht auf die Sponsoren-Präsenzen der Vermarkter. Diese exklusiven Vorrechte der Event- bzw. Verbandssponsoren sind fester Bestandteil der Verträge zu den audio-visuellen Rechten der Sportarten. Daher ist Tipico in der SPORTSCHAU für die Bundesliga-Saison 2021/22 erstmals Sponsor-Partner dieses Sendeformats.
Als Vermarkter unterliegt die ARD-Werbung SALES & SERVICES den ordnungspolitischen Vorgaben und operiert auf dieser juristischen Grundlage.