Strafe gilt nicht mehr FIFA hebt Transfersperre gegen den 1. FC Köln auf
Eigentlich läuft die Transfersperre gegen den 1. FC Köln erst zum Jahresende ab - die FIFA hob die Sanktion nun aber vorzeitig auf. Hintergrund ist das "Diarra-Urteil".
Das Verbot zur Registrierung von Spielern ("Transfersperre") gegen den 1. FC Köln gilt nicht mehr, wie der Klub am Donnerstag bestätigte. Zunächst hatte die Sportschau darüber berichtet. Aus der FIFA-Liste der aktuell sanktionierten Vereine wurden die Kölner bereits entfernt.
Die Konsequenz: Theoretisch könnte der FC nun bereits vor dem Wintertransferfenster, das am 1. Januar beginnt, zumindest vertragslose Spieler registrieren. Die FIFA äußerte sich auf Anfrage der Sportschau zunächst nicht.
Grundsätzlich kommt die Aufhebung der Strafe zu spät, um ein Erfolg für den 1. FC Köln zu sein. Denn am 1. Januar wäre der FC sowieso wieder in der Lage gewesen, Spieler zu registrieren. Dann läuft die von einer FIFA-Rechtskammer verhängte und vom internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigte Strafe ab.
In einem Rundschreiben Ende November hatte Jorge Palacio als Vorsitzender der Disziplinarkammer der FIFA mitgeteilt, dass alle derzeit gültigen Sanktionen, die auf bestimmten Artikeln des FIFA-Reglements zu Spielertransfers basieren, ausgesetzt werden.
Die FIFA-Zentrale in Zürich
"Fall Diarra" führt für den FC zum Ende der Transfersperre
Die Maßnahme hängt mit dem "Fall Diarra" zusammen: Der ehemalige Fußballprofi Lassana Diarra hatte seinen Vertrag beim russischen Klub Lokomotive Moskau einseitig gekündigt und begründete dies mit unrechtmäßigen Gehaltskürzungen. Lokomotive Moskau verlangte eine Entschädigung wegen Vertragsbruchs, die FIFA gab dem Klub recht. Zudem wäre auch ein potenzieller neuer Klub Diarras in Mithaftung geraten und hätte eine Transfersperre erhalten können, wenn er Diarra verpflichtet hätte.
Lassana Diarra im Trikot von Lokomotive Moskau
Genau das war die Folge für den 1. FC Köln, der den slowenischen Jugendspieler Jaka Cuber Potocnik verpflichtete, nachdem dieser seinen Vertrag ähnlich wie Diarra bei Olimpija Ljubljana einseitig gekündigt hatte.
Diarra argumentierte, dass die Regularien mit den drohenden Strafen der Grund dafür gewesen seien, dass für ihn ein Vertrag mit dem belgischen Klub Sporting Charleroi nicht zustande kam. Er verklagte die FIFA und den belgischen Verband. Ein belgisches Gericht legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Der EuGH entschied Anfang Oktober, dass die entsprechenden Paragraphen der Transferregeln der FIFA gegen europäisches Recht verstoßen, weil sie die "Freizügigkeit von Berufsfußballspielern behindern können".
Darunter befanden sich Teile von Artikel 17 des Reglements, auf dem auch die Entscheidung der FIFA-Kammer gegen den 1. FC Köln beruhte. Die FIFA kündigte eine Überarbeitung des Reglements an.
Transfersperre brachte Klubführung viel Kritik ein
Eine Rechtskammer der FIFA hatte im Februar 2023 entschieden, den 1. FC Köln mit einem Registrierungsverbot von Spielern - also einer Transfersperre - für zwei Transferperioden zu bestrafen. Gegen die Strafe war der FC vor dem internationalen Sportgerichtshof CAS in Berufung gegangen - erfolglos. Die Strafe trat am 21. Dezember 2023 in Kraft.
Die Transfersperre zeigte in den vergangenen Monaten Wirkung: Der FC stieg am Ende der Saison 2023/24 in die 2. Bundesliga ab, die Transfersperre gilt als zumindest eine Ursache. Die Geschäftsführung des Klubs um Christian Keller und der Vorstand um Präsident Werner Wolf standen auch wegen der Transfersperre und ihres Zustandekommens erheblich in der Kritik.
Auf die Frage, ob der FC Regressforderungen gegen die FIFA erheben wird, sagte Keller im Oktober im "Kicker": "Es könnte schon sein, dass ein Schadenersatzanspruch besteht. Da überlegen wir uns, was wir machen." Unklar bleibt, welche Erfolgsaussichten dabei bestehen.
Christian Keller, Geschäftsführer des 1. FC Köln
FC verpflichtete Jugendspieler entgegen der Regeln
Der damals minderjährige Potocnik hatte über seine Mutter seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana in Slowenien gekündigt und einen Tag später, am letzten Tag des Transferfensters im Januar 2022, beim 1. FC Köln unterschrieben. Die Familie argumentierte, dass es für die einseitige Kündigung des Vertrags "triftige Gründe" gebe, darunter vermeintlich unerfüllte Versprechen wie Trainingseinheiten mit der ersten Mannschaft.
Jaka Cuber Potocnik vom 1. FC Köln
Ljubljana bestritt das und schaltete die FIFA ein. Die Frage, ob bei einem solchen Ablauf eines Transfers ein Spieler zuvor aus einem "triftigen Grund" oder eben nicht gekündigt hat, war entscheidend. Denn dann muss den bisher gültigen FIFA-Regeln zufolge der neue Klub - in diesem Fall der 1. FC Köln - belegen, dass er nichts mit der einseitigen Kündigung zu tun hatte. Dem FC gelang es nach Ansicht der FIFA-Kammer und auch nach Auffassung des CAS nicht, den Vorwurf der Anstiftung zum Vertragsbruch zu widerlegen. Den damals gültigen Regeln entsprechend wurde der FC bestraft.