Strafe vom CAS bestätigt Transfersperre gegen den 1. FC Köln - die Gründe, die Folgen und was noch möglich ist
Der internationale Sportgerichtshof CAS hat die von der FIFA verhängte Transfersperre gegen den 1. FC Köln bestätigt - wie es dazu kam, was noch erlaubt ist und wie das mit anderen Urteilen zu vergleichen ist.
Was hat der CAS entschieden?
Der CAS hat im Kern die Entscheidung einer FIFA-Rechtskammer bestätigt, die den 1. FC Köln mit einem Registrierungsverbot von Spielern für zwei Transferperioden bestraft hatte. Gegen die Strafe war der FC vor dem CAS in Berufung gegangen - erfolglos. Nun tritt die am Donnerstag (21.12.2023) bestätigte Strafe mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der CAS ist die letzte Instanz, Rechtsmittel in der Sportgerichtsbarkeit sind damit nicht mehr möglich.
Für den 1. FC Köln ist die Strafe ein Rückschlag. Im Winter kann er keine neuen Spieler für den Abstiegskampf der laufenden Saison holen, im Sommer kann er sein Team nicht für die neue Saison in der Bundesliga oder in der 2. Bundesliga verstärken.
Was darf der 1. FC Köln bei der Gestaltung seines Kaders noch machen?
Was verboten ist:
- Generell neue Spieler für das Männerteam in der Bundesliga zu registrieren. Die Registrierung von verpflichteten Spielern ist die Voraussetzung für die Spielberechtigung.
- Verliehene Spieler aus noch laufenden Leihverträgen zurückzuholen.
- Vertragslose Spieler vor dem 31. Dezember 2023 und damit vor dem Beginn des Transferfensters am 1. Januar 2024 zu registrieren - die Strafe gilt sofort.
- Vertragslose Spieler nach dem Sommerfenster 2024 und damit vor dem Beginn des Transferfensters am 1. Januar 2025 zu verpflichten. Die Strafe endet erst mit dem Beginn des Transferfensters im Januar 2025.
- Jugendspieler zu verpflichten, die Teil der Teams für Spieler ab 15 Jahren und älter sein könnten.
Was erlaubt ist:
- Verliehene Spieler, deren Verträge bei dem jeweils anderen Klub auslaufen, zurückzuholen. Aktuell hat der FC bis Sommer 2024 Jonas Urbig, Tim Lemperle (beide SpVgg Greuther Fürth), Nikola Soldo (1. FC Kaiserslautern), Maximilian Schmid (Roda Kerkrade) und Marvin Obuz (Rot-Weiss Essen) verliehen.
- Verträge mit Spielern, die aktuell im Kader stehen, zu verlängern.
- Die Leihverträge mit ausgeliehenen Spielern zu verlängern oder diese Spieler fest zu verpflichten.
- Jugendspieler und Amateurspieler bei den Profis einzusetzen. Das Mindestalter hat die DFL 2020 von 17 auf 16 Jahre herabgesetzt. Einschränkung laut DFL: Maximal drei Spieler, die keine Lizenzspieler sind, dürfen gleichzeitig auf dem Platz sein. Auf der Ersatzbank gilt keine Einschränkung.
- Spieler im Alter bis 15 Jahre für die Nachwuchsteams zu verpflichten.
- Spielerinnen für das Team in der Frauen-Bundesliga zu verpflichten und zu registrieren. Frauen sind nicht von dem Verbot betroffen.
Die FIFA klärte kürzlich in einem Rundschreiben an die Verbände nochmal das Vorgehen bei den Registrierungsverboten. Der DFB wurde nach Informationen der Sportschau noch am Tag der Urteilsverkündung des CAS durch die FIFA von der Strafe informiert und aufgerufen, sie gegen den 1. FC Köln durchzusetzen. Zum Wintertransferfenster im Januar 2025 darf Köln wieder aktiv werden.
Der Transfer von Jaka Cuber Potocnik nach Köln löste die Sperre aus.
Warum ist der 1. FC Köln bestraft worden?
Der Jugendspieler Jaka Cuber Potocnik hatte über seine Mutter seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana in Slowenien gekündigt und beim 1. FC Köln unterschrieben. Die Familie argumentierte, dass es für die einseitige Kündigung des Vertrags "triftige Gründe" gebe, darunter vermeintlich unerfüllte Versprechen wie Trainingseinheiten mit der ersten Mannschaft. Ljubljana bestritt das und schaltete die FIFA ein. Die Frage, ob bei einem solchen Ablauf eines Transfers ein Spieler zuvor aus einem "triftigen Grund" oder eben nicht gekündigt hat, ist entscheidend.
Denn dann muss den FIFA-Regeln zufolge der neue Klub - in diesem Fall der 1. FC Köln - belegen, dass er nichts mit der einseitigen Kündigung zu tun hatte. Dem FC gelang es nach Ansicht der FIFA-Kammer und auch nach Auffassung des CAS nicht, den Vorwurf der Anstiftung zum Vertragsbruch zu widerlegen. Was gegen den FC sprach:
- Das Gericht stellte fest, dass der 1. FC Köln mehrfach Kontakt zum Berater des Spielers aufgenommen habe.
- Der zeitliche Ablauf sprach laut FIFA für eine Einflussnahme der Kölner. Die Kündigung erfolgte am 30. Januar 2022, die Vertragsunterzeichnung in Köln am 31. Januar 2022 - dem letzten Tag des Transferfensters.
- Zudem war im Urteil der FIFA zu lesen, dass die Mutter des Spielers einräumte, die beanstandeten unerfüllten Versprechen im Vertrag mit Ljubljana nicht verankert zu haben.
Damit stellten FIFA und CAS einen unrechtmäßigen Vertragsbruch durch den Spieler sowie den fehlenden Beleg der Unschuld des 1. FC Köln fest. In diesem Fall tritt die in den Regeln festgelegte Strafe eines Registrierungsverbots von Spielern für zwei Transferfenster in Kraft. Weder die Höhe der Strafe noch die Frage, wer in einem solchen Fall die Beweislast hat, sind neu. Beides steht seit Jahren in den FIFA-Regeln.
Wird mit großen Klubs im Vergleich zahmer umgegangen?
Manche Kölner Fans wenden ein: "Aber der FC Barcelona und Manchester City kommen mit allem durch!" Gemeint sind dabei meistens finanzielle Fragen im Financial Fairplay, die aber Sache der UEFA und nicht der FIFA sind. Die FIFA-Kammer hat tatsächlich ähnliche Strafen gegen große Klubs ausgesprochen. Auch Chelsea wurde 2019 zu zwei Fenstern Transfersperre verurteilt, der Klub soll damals regelwidrig an 29 minderjährige Spieler für Transfers herangetreten sein. Der CAS halbierte Chelseas Sperre allerdings später auf ein Transferfenster. Denselben Ablauf gab es bei Real Madrid bei ähnlichen Vorwürfen 2016. Die Fälle sind allerdings meistens kaum vergleichbar.
Olympique Marseille wurde 2022 wegen des Vertragsbruchs eines Spielers aus Watford von der FIFA zu zwei Fenstern Registrierungsverbot verurteilt - hier hob der CAS die Transfersperre auf, weil er hier im Gegensatz zum Kölner Fall einen "triftigen Grund" zur Vertragskündigung als erwiesen sah.
Durchgesetzt wurde dagegen eine solche Strafe gegen den FC Nantes 2012. Ein Einspruch des Klubs vor dem CAS und danach auch noch vor ordentlichen Schweizer Gerichten sorgte bei der Vollstreckung nur für eine Verzögerung. "Die Strafe schwebte zwei Jahre über unserem Kopf und ehrlich gesagt waren wir schon lange davon überzeugt, dass sie nicht aufgehoben würde. Also haben wir uns entsprechend organisiert", sagte Nantes' Geschäftsführer Franck Kita im Frühjahr 2014. Beobachter aus Nantes sind sogar der Meinung, dass das Registrierungsverbot eine heilende Wirkung gehabt hätte. So sei der Verein gezwungen gewesen, Spieler aus der eigenen Akademie auszubilden und in die Profimannschaft zu integrieren.
Kann sich der FC wie Nantes auf die Strafe noch vorbereiten?
Diese Chance gibt es nicht mehr, die Strafe ist sofort in Vollzug. Alle Planungen für den Kader zur Berücksichtigung des Registrierungsverbots mussten im Sommer geschehen. Kölns Sportgeschäftsfüher Christian Keller teilte nach Zustellung des CAS-Urteils mit: "Wir haben immer gesagt, dass wir das Szenario Transfersperre stets mitbedacht haben und werden unsere Kaderplanung bis zum Ende der nunmehr feststehenden Sperre dementsprechend gestalten." Das sieht im Umfeld des Klubs nicht jeder als gelungen, Keller steht in Köln nun immens unter Druck, wie die komplette Führungsriege im Vorstand. Keller verwies am Freitag auch darauf, dass viele Verträge über den Sommer 2024 hinaus verlängert worden seien.
"Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Kader in der Lage ist, am Schluss auf einem der Plätze zu stehen, die die Teilnahme an der Bundesliga in der kommenden Saison ermöglichen", sagte Keller.
Christian Keller, Geschäftsführer 1. FC Köln
Wie hätte man das alles noch verhindern können?
Möglich wäre eine außergerichtliche Einigung gewesen. Der FC unternahm Versuche, sich mit Ljubljana zu einigen. Eine Einigung sei zwischenzeitlich erzielt worden, aber am Ende doch nicht zustande gekommen, sagte Geschäftsführer Philipp Türoff am Freitag. Keller sagte, dass "ein Vielfaches" von dem im Raum stand, was Ljubljana vom CAS zugesprochen bekam. Der CAS entschied, dass Ljubljana 60.000 Euro zustehen, gefordert hatte der Klub mehr als 2,5 Millionen Euro. Am Ende wurde es konfrontativ: Die Kölner warfen dem Prozessgegner Betrug vor und stellten Strafanzeige, Ljubljana erhob im Gegenzug den Vorwurf eines Bestechungsversuchs durch die Kölner.
Ljubljana veröffentlichte am Freitag Details zu Versucher der Kölner für eine Einigung. In einem von dem Klub veröffentlichten Dokument sollen die Kölner 500.000 Euro geboten haben und weitere 250.000 Euro, wenn Potocnik zehnmal für die Profis spielt. Ljubljana teilte mit, das Angebot abgelehnt zu haben, "da es eine Irreführung und Verfälschung der Tatsachen bedeuten würde".
Wer ist an der Transfersperre Schuld?
Einen Gesamtverantwortlichen für den nach Auffassung von FIFA und CAS regelwidrigen Transfer haben die Kölner nie präsentiert. Als Geschäftsführer unter Vertrag waren damals Alexander Wehrle (mittlerweile VfB Stuttgart) und Philipp Türoff, der auch heute noch beim 1. FC Köln arbeitet. Fragen für eine mögliche Verantwortlichkeit der beiden oder des Vorstands, des sportlichen Beraters Jörg Jakobs, einer Rechtsabteilung des Klubs oder der damaligen Führung des Nachwuchsleistungszentrums wurden zumindest öffentlich nicht genau aufgearbeitet.
Christian Keller sagte, dass aus seiner Sicht die Einschätzung der damals Verantwortlichen "nicht zu beanstanden ist". Alles spreche aus seiner Sicht für eine rechtmäßige Kündigung des Spielers in Ljubljana. Insgesamt schien Köln von seiner Rechtsposition überzeugt. "Wir haben es anders erwartet", sagte auch Türoff. "Wir haben Beweise vorgelegt, wir sind von der rechtmäßigen Kündigung des Vertrags überzeugt." FIFA und CAS sahen es anders.