Eisschnelllaufen EuGH urteilt gegen ISU-Monopol
Am Tag des viel beachteten Super-League-Urteils hat der Europäische Gerichtshof in einem weiteren Fall die Rechte von Individualsportlern gestärkt und gegen den Eissport-Weltverband geurteilt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Tag des viel beachteten Super-League-Urteils nicht nur die Position der UEFA, sondern auch das Monopol anderer Sportverbände geschwächt. Im Verfahren zwischen dem Eissport-Weltverband ISU und Eisschnelllauf-Olympiasieger Mark Tuitert und dem ehemaligen Shorttracker Niels Kerstholt (beide Niederlande) vergrößerte der EuGH die Freiheit der Athleten.
Tuitert und Kerstholt hatten im Mai 2014 am Wettkampf "Icederby" in Dubai teilnehmen wollen, bei dem Sieg- und Teilnahmeprämien höher als bei Wettkämpfen des Weltverbandes waren. Die ISU drohte den Teilnehmern mit einer lebenslangen Sperre, die geplante Veranstaltung wurde abgesagt. Im folgenden Rechtsstreit hatte die Europäische Kommission den Sportlern 2017 erstmals Recht gegeben. Die ISU legte Einspruch ein und verlor nun in letzter Instanz. Ein Verbot widerspreche den Regeln des freien Wettbewerbs.
Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Sport
Der Fall sei "im Zentrum der Problematik des Verhältnisses und Zusammenspiels zwischen Wettbewerbsrecht und Sport", schreibt Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem Schlussantrag 2022. Das Urteil der Richter sei dementsprechend "von großer, 'existenzieller' Bedeutung", so der Jurist.