Nach Kündigung von Ex-Bundestrainer Verfahren zwischen Buschkow und Schwimm-Verband beendet
Der frühere Wassersprung-Bundestrainer Lutz Buschkow und sein ehemaliger Arbeitgeber, der Deutsche Schwimm-Verband (DSV), haben das Gerichtsverfahren gegen die fristlose Kündigung Buschkows mit einem gerichtlich festgestellten Vergleich endgültig beendet.
Dies gab das Arbeitsgericht Halle (Saale) am Mittwoch (17.04.1024) bekannt. Die Parteien hätten in diesem Vergleich Stillschweigen über den Inhalt vereinbart. Ein Sprecher des DSV bestätigte die Einigung und kündigte eine gemeinsame Erklärung der beiden Parteien an.
Missbrauchsvorwürfe in ARD-Doku
In der Dokumentation der ARD unter dem Titel "Missbraucht - Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport" hatte der frühere Weltklasse-Wasserspringer Jan Hempel im August 2022 erstmals die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen seinen 2001 gestorbenen langjährigen Trainer Werner Langer öffentlich gemacht. Demnach hatte Langer sich von 1982 bis 1996 an dem Olympia-Zweiten von Atlanta 1996 vergangen.
In dem Film warf der heute 51 Jahre alte Hempel dem DSV und auch Buschkow vor, schon 1997 von den Vorwürfen gewusst, aber nichts Entscheidendes getan zu haben. Laut Hempel soll Buschkow damals von der Bundestrainerin Ulla Klinger über die Vorfälle informiert worden sein. "Das kann ich nicht bestätigen", hatte Buschkow im August gesagt.
Verfahren zwischen Buschkow und Verband seit 2023
Er war 1997 Bundestrainer Nachwuchs und Sichtung am Bundesstützpunkt in Berlin, aber auch Betriebsratsvorsitzender des DSV. In dem seit Mai 2023 laufenden Gerichtsverfahren war es zuletzt nicht mehr um die Buschkow-Forderung einer Wiedereinstellung gegangen. Sein Anstellungsvertrag beim DSV war am 1. September vergangenen Jahres mit Erreichen des Rentenalters beendet worden.
Ein Anschlussvertrag, der bis zum Ende der Olympischen Spiele in Paris gelten sollte, war nur mündlich mit dem früheren DSV-Präsidenten Marco Troll geschlossen worden. Eine Entfristungsklage Buschkows war nicht rechtzeitig in einer Drei-Wochen-Frist bei Gericht eingegangen.