Deutscher Schwimm-Verband "Konkretes Angebot" - DSV will Hempels Klage abwenden
Der Deutsche Schwimm-Verband unternimmt einen letzten Versuch, die Schadensersatzklage von Jan Hempel abzuwenden – mithilfe eines unabhängigen Schlichters.
Der Deutsche Schwimm-Verband unternimmt einen letzten Anlauf, eine Schadensersatzklage des ehemaligen Wasserspringers Jan Hempel zu verhindern. Das bestätigte der DSV auf ARD-Anfrage. Man befinde sich in einem "intensiven Austausch" mit Hempels Anwalt Thomas Summerer und sei "bemüht, eine einvernehmliche Lösung für alle Parteien zu finden und so einen langwierigen Rechtsstreit abzuwenden", hieß es in der Antwort des DSV.
Der Verband schrieb, er habe ein "konkretes Angebot" vorgelegt, um "zeitnah" zu einer Lösung zu gelangen. Die Verbandsspitze kam damit einer Empfehlung der unabhängigen Aufarbeitungskommission nach, die der DSV im Zuge der "Causa Hempel" ins Leben gerufen hatte.
Geld spielt im DSV-Angebot noch keine Rolle
Hempel (51) war nach eigenen Angaben von seinem Trainer über einen Zeitraum von 14 Jahren hinweg missbraucht und vergewaltigt worden. Hempel hatte dies in der ARD-Doku "Missbraucht – Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport" berichtet und später angekündigt, den DSV wegen Organisationsverschuldens auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Millionenhöhe zu verklagen. Hempels langjähriger Coach Werner Langer hatte 2001 Suizid begangen.
Nach ARD-Informationen machte der DSV in seinem aktuellen Angebot noch keine Vorschläge zu konkreten Entschädigungsleistungen. Mögliche Lösungen soll ein unabhängiger Schlichter erarbeiten. Offiziell bestätigen will der DSV dies derzeit nicht.
Hempels Seite erhielt den jüngsten DSV-Vorschlag am Montag. "Wir müssen das Angebot prüfen", sagte Hempels Manager Oliver Hillebrecht. Selbst wenn noch ein Schlichter zum Einsatz kommt, scheint eine außergerichtliche Einigung derzeit weit entfernt. Beim Thema Geld sind die Fronten verhärtet. Der DSV schließt Entschädigungszahlungen unabhängig von der Person Hempel mit Verweis auf das Gemeinnützigkeitsrecht sogar grundsätzlich aus.
Experte hält DSV-Rechtsauffassung für falsch
Diese Rechtsauffassung hält allerdings nicht nur Hempels Anwalt Summerer für falsch. Die kategorische DSV-Aussage, dass Entschädigungszahlungen an Einzelpersonen die Gemeinnützigkeit gefährden oder unzulässig sind, sei "nicht haltbar", sagt Alexander Scheuch, Jura-Professor und Experte für Verbands- und Sportrecht an der Universität Bonn im ARD-Interview.
"Noch unkomplizierter" sei laut Scheuch die Sachlage, sollten Ansprüche durch Einzelpersonen begründet sein, was im Fall Hempel auch im DSV niemand bezweifelt: "Dann gilt das, was für andere Schuldner auch gilt: Schulden muss man begleichen."
Hempel angeschlagen und enttäuscht
Für eine außergerichtliche Einigung spricht derweil auch Hempels Verfassung. "Die gesundheitliche Schiene macht mir gerade ein bisschen zu schaffen", sagte Hempel, der an einer Demenzerkrankung leidet. Der Streit mit dem DSV belastet ihn. "Viele Altlasten, viele Albträume kommen wieder hoch", sagt er. Ob er die Kraft für einen langwierigen Rechtsstreit hat, erscheint fraglich.
Vom DSV ist Hempel tief enttäuscht: "Man kriegt immer nur irgendwo Bruchteile an den Kopf geworfen und denkt, jetzt passiert was - und am Ende passiert gar nichts." Auf das jüngste DSV-Angebot will die Hempel-Seite spätestens in der kommenden Woche reagieren.