FIS-Präsident Johan Eliasch

Urteil am Landgericht München Medienrechte: Deutscher Skiverband gewinnt vor Gericht gegen FIS

Stand: 09.10.2024 14:56 Uhr

Der Ski-Weltverband darf die Medienrechte nicht in der jetzigen Form zentral vermarkten. Das hat das Landgericht München am Mittwoch entschieden und damit dem Antrag des Deutschen Skiverbands auf einstweilige Verfügung stattgegeben.

Von Victor List, Tobias Barnerssoi

Der Deutsche Ski-Verband hat vor dem Landgericht München einen Teilerfolg gegen den Ski-Weltverband (FIS) erreicht. Das Gericht gab dem Antrag auf einstweilige Verfügung des DSV gegen den Weltverband statt. Der Weltverband um seinen Präsident Johan Eliasch wollte die Medienrechte der Ski-Weltcups künftig zentral vermarkten. Das ist in der angedachten Form nicht möglich. Der Weltverband bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Reaktion als "komplett falsch" und kündigte an, Berufung einzulegen.

Landgericht München: FIS-Vorstoß kartellwidrig

Dabei argumentierten die Münchner Richterinnen und Richter, die von der FIS angedachte Zentralvermarktung der Medienrechte des Weltcups ab der Saison 2025/2026 stelle "in ihrer konkreten Form eine nach europäischem Kartellrecht unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar". Zudem nutze der Weltverband seine "marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands" aus.

Die FIS hatte argumentiert, dass das europäische Kartellrecht nicht anwendbar sei und es zudem keine marktbeherrschende Position innehabe.

Landgericht München sieht "bezweckte Wettbewerbsbeschränkung"

Das Landgericht München gab der FIS nicht Recht, urteilte stattdessen zugunsten des Deutschen Skiverbands. Es sah in der gegen den Willen der Nationalverbände angestrebten Zentralvermarktung der Medienrechte "eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung, die im konkreten Fall nicht gerechtfertigt sei".

Die FIS hatte im April dieses Jahres die Zentralvermarktung beschlossen und bereits mit Drittpartnern eine Übereinkunft über die Vermarktung getroffen. Das geschah allerdings ohne Zustimmung der Nationalverbände, die die Medienrechte bisher vermarktet hatten. Die Kammer sah darin faktisch einen "Zwang zum Abschluss einer solchen Vereinbarung mit der FIS".

Reaktion der FIS: Keine Änderung der Pläne zur Zentralvermarktung

Der Weltverband FIS verwies in einer ersten Stellungnahme darauf, dass die Entscheidung des Gerichts nur für den DSV gelte, nicht aber für andere Nationalverbände, da das Münchner Landgericht keine extraterritoriale Gerichtsbarkeit darstelle. Die Entscheidung der Münchner Richter habe daher "keine Auswirkung auf die zentrale Vermarktung der Medienrechte zwischen der FIS und anderen Nationalverbänden". Man werde "diese Entscheidung anfechten, die komplett falsch ist".

Quelle: BR24Sport 09.10.2024 - 18:30 Uhr