Mehr Geld für Abstellungen Erneuerte Grundsatzvereinbarung zwischen FIFA und ECA
Die europäische Klubvereinigung ECA hat dem Fußball-Weltverband FIFA Unterstützung für die auf 32 Mannschaften aufgeblähte Klub-Weltmeisterschaft ab dem Jahr 2025 zugesichert.
Dies ist einer der Hauptbestandteile der am Montag in Budapest zwischen FIFA und ECA erneuerten Grundsatzvereinbarung. Mit der bis 31. Dezember 2030 geltenden Vereinbarung solle "für langfristige Stabilität" im Klub- und Nationalteamfußball gesorgt werden.
ECA bekennt sich zum Spielkalender
Die Vereine der ECA bekannten sich auf ihrer 29. Generalversammlung zur Einhaltung des internationalen Spielkalenders bis 2030, wie er Mitte März vom FIFA-Council beschlossen worden war.
"Dies ist ein bedeutsamer Tag für die Zukunft des Fußballs", sagte FIFA-Präsident Gianni Infantino: "Die Befürwortung des neuen internationalen Spielkalenders durch die ECA gewährleistet das notwendige Gleichgewicht zwischen Klub- und Nationalteamfußball."
Klubs erhalten mehr Geld für WM-Teilnehmer
Bei der aufgeblähten Klub-WM gibt es zwölf europäische Startplätze, das Turnier wird alle vier Jahre ausgespielt. Außerdem wurde eine Erhöhung der Entschädigungen für die Vereine bei den kommenden Weltmeisterschaften beschlossen. Demnach kassieren die Klubs für an die Nationalmannschaften abgestellte Spieler bei den kommenden Turnieren 2026 und 2030 rund 330 Millionen Euro statt wie noch 2018 und 2022 knapp 200 Millionen.
Weitere Inhalte der Grundsatzvereinbarung sind die Ausrichtung eines jährlichen Spiels zwischen dem Gewinner der europäischen Champions League und dem Gewinner eines interkontinentalen Playoff-Turniers sowie die Schaffung einer Klub-Weltmeisterschaft für Fußballerinnen.
ECA-Vorsitzender Al-Khelaifi: "Wir sind sehr glücklich"
"Wir sind sehr glücklich über die Unterzeichnung dieser richtungsweisenden Vereinbarung", sagte der ECA-Vorsitzende Nasser Al-Khelaifi: "Die Grundsatzvereinbarung anerkennt die zentrale Rolle der Klubs im Fußball weltweit und stellt sicher, dass sie an Entscheidungsprozessen, von deren Auswirkungen sie betroffen sind, angemessen beteiligt sind."