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Endgültige Entscheidung Mitte Juni DFL knüpft Lizenz für einige Klubs an Bedingungen

Stand: 22.04.2025 18:40 Uhr

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat im ersten Schritt des Lizenzierungsverfahrens keinem Erst- und Zweitligisten oder Bewerber aus der 3. Liga die Spielberechtigung für die Saison 2025/26 verweigert.

Wie der Ligaverband am Dienstag (22.04.2025) mitteilte, müssen einige Klubs allerdings bis Anfang Juni Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung final zu erhalten.

Darunter ist Hertha BSC. "Wie in den Jahren zuvor haben wir eine Bedingung im wirtschaftlichen Bereich sowie Auflagen erhalten", hieß es in einer Stellungnahme des Berliner Zweitligisten. "Gemäß der ersten Lizenzentscheidung müssen wir die Bedingung bis zum 4. Juni erfüllen. Darauf waren wir vorbereitet und werden dem fristgerecht nachkommen."

Andere Bewerber erhielten die Lizenz nur unter Auflage oder ohne Einschränkungen. Die Klubs können gegen diese ersten Entscheidungen innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.

Welche weiteren Klubs von Bedingungen oder Auflagen betroffen sind, teilte die DFL - wie gewohnt - nicht mit.

Viele Vereine - wie eben Hertha - veröffentlichten über ihre Kanäle den Ausgang im ersten Schritt des Lizenzierungsverfahrens. So schrieb etwa Bundesligist VfL Bochum, dass er die Lizenz "ligaunabhängig ohne Bedingungen und Auflagen" erhalte.

Prüfung "im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs"

Die DFL GmbH ist im Lizenzierungsverfahren satzungsgemäß die erste Instanz. Sie prüft "im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs" finanzielle, sportliche, rechtliche und personell-administrative Kriterien, sowie Kriterien in Bezug auf Stadien, Nachhaltigkeit und die Virtual Bundesliga.

Bei seinen Entscheidungen kann der Lizenzierungsausschuss Auflagen oder Bedingungen erteilen. Bei einer Auflage wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden müssen. Eine Bedingung müsste dagegen zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein, damit eine Lizenz erteilt werden kann.

Eine mögliche Bedingung etwa ist, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachweisen zu können, eine bestimmte Summe an Geld aufzutreiben, um die kommende Saison gestemmt zu bekommen.

Endgültige Entscheidung Mitte Juni

Für Anfang Mai ist die zweite Entscheidung der DFL GmbH geplant. Anschließend bleibt betroffenen Klubs fünf Tage Zeit, um erneut Beschwerde einzulegen. Danach findet unter dem Vorsitz von Jan-Christian Dreesen die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der Mitte Mai final über zweite Beschwerden entscheidet. Die endgültige Entscheidung des Lizenzierungsausschusses über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen an diese Bewerber ist für Mitte Juni vorgesehen.