Nach Urteil aus Karlsruhe Fanhilfen fordern Reform der Datei "Gewalttäter Sport"
Der Dachverband der Fanhilfen hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten BKA-Gesetz eine Reform der Datei "Gewalttäter Sport" gefordert.
In der Datei "Gewalttäter Sport" werden Personen erfasst, die insbesondere im Rahmen von Fußball-Spielen, aber auch anderen Sportveranstaltungen durch Gewalt- oder Straftaten aufgefallen sind.
"Die BKA-Datenbanken sind unrechtmäßig und müssen sofort eingestellt werden. Diese umfangreiche Datensammlung ist nicht datenschutzkonform, mit dem heutigen Urteil erwiesen rechtswidrig und dringt tief in die Privatsphäre von Fußballfans ein", erklärte Linda Röttig, Vorstand im Dachverband der Fanhilfen.
Verfassungsbeschwerde teilweise erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zuvor geurteilt, dass einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung in Teilen verfassungswidrig sind. Betroffene würden teils in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen das 2017 reformierte BKA-Gesetz hatte damit teilweise Erfolg.
"Aufgrund des heutigen Urteils muss die Bundesregierung nun endlich ihr Versprechen einlösen", sagte Röttig. Umfang und Löschfristen der Daten seien völlig unklar. Die Praxis der massenweisen Datensammlung müsse sofort gestoppt werden, forderte sie.