Lia Thomas

CAS-Urteil Startverbot für Trans-Schwimmerin Thomas bleibt

Stand: 14.06.2024 18:12 Uhr

Die Transgender-Schwimmerin Lia Thomas darf auch in Zukunft nicht an internationalen Wettbewerben wie Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne lehnte die Klage der US-Amerikanerin gegen die Ausschluss-Regularien des Weltverbandes World Aquatics für Trans-Schwimmerinnen ab.

In der Urteilsbegrünung hieß es, Thomas sei gar nicht berechtigt, die Richtlinien des Schwimm-Weltverbandes infrage zu stellen, weil sie kein Mitglied des US-Schwimmverbandes ist.

Die Regeln von World Aquatics, die Transgender-Schwimmerinnen von Wettbewerben ausschließen, gelten seit Juni 2022.

Sieg bei College-Meisterschaften

Auslöser war ein Sieg von Thomas drei Monate zuvor im März, als sie als erste Trans-Schwimmerin einen Titel bei College-Meisterschaften gewann und damit für weltweite Schlagzeilen sorgte. Bis 2019 schwamm Thomas als Mann und unterzog sich dann einer Hormontherapie. Ausnahmen gibt es jetzt nur, wenn die Geschlechtsanpassung bereits vor dem zwölften Lebensjahr vollzogen wurde.

Für Thomas, die seit 2022 wegen des Verbots kein Rennen mehr geschwommen ist, ist diese Regel "rechtswidrig und diskriminierend". Sie berief sich unter anderem auf die Olympische Charta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Thomas bezeichnete laut ihrer Anwälte die jetzige Entscheidung des Sportgerichtshofes als "zutiefst enttäuschend".

Der Schwimm-Weltverband sieht sich derweil bestätigt. Die CAS-Entscheidung sei ein großer Schritt nach vorn "in unseren Bemühungen, den Frauen-Sport zu beschützen", hieß es. Man wollte ein Umfeld für "Fairness, Respekt und Chancengleichheit für Sportler aller Geschlechter" schaffen.