Basketball | BBL Fall Karim Jallow: Sportschiedsgericht weist Klage ab
Das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) hat die Schiedsklage gegen Karim Jallow von Basketballmeister Ulm abgewiesen. Abgeschlossen ist der Fall noch nicht.
Das gab die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) bekannt. Die NADA behält sich allerdings vor, in der Sache Rechtsmittel vor dem Internationalen Sportschiedsgericht (CAS) einzulegen.
Olympia-Teilnahme von Jallow nach jetzigem Stand ausgeschlossen
Der NADA liegen beim 18-maligen Nationalspieler Jallow drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse innerhalb von zwölf Monaten vor. Dem 26-Jährigen, der gegen den Anti-Doping Code des Deutschen Basketball-Bundes (DBB) verstoßen haben soll, droht weiter eine Sperre von bis zu zwei Jahren. Der Forward gehörte zur Kategorie RTP (Registrierter Test-Pool) und musste deshalb quartalsweise im Voraus unter anderem angeben, wo er pro Tag eine Stunde für einen Test anzutreffen ist.
Eurocup: Ulmer Zittersieg in Trient
Aus diesem Pool hat sich Jallow mittlerweile abgemeldet, sein Start für Weltmeister Deutschland bei Olympia 2024 in Paris ist nach derzeitigem Stand ausgeschlossen. Der NADA liegen nach eigenen Angaben bisher nur Informationen über den Ausgang des Verfahrens vor. Die Begründung des Schiedsspruchs sei "noch ausstehend. Sobald die Begründung vorliegt, wird die NADA den Schiedsspruch prüfen", hieß es in der Mitteilung.