Nach Böllerwurf-Eklat im Hinspiel "Es tut mir von Herzen leid" - Hoffenheim-Fan äußert sich im Böller-Prozess
Die TSG Hoffenheim kämpft mit dem FC Augsburg um den Einzug ins Europapokal. Abseits des Sportlichen werden bei der Partie jedoch schmerzhafte Erinnerungen ans Hinspiel wach.
In der 57. Minute fuhr den 28.260 in der Augsburger Arena der Schreck in die Glieder: Ein lauter Knall im Block der TSG Hoffenheim hatte beim Spielstand von 1:1 für Unruhe gesorgt. Schiedsrichter Felix Brych unterbrach das Spiel für mehrere Minuten; ein Fan hatte einen Böller in Richtung Spielfeld geworfen - der war jedoch in der Nähe der Fans explodiert. Auf Videobildern des Vorfalls konnten die Übeltäter identifiziert werden: vier Männer aus dem Raum Göppingen.
Ende März begann am Landgericht Augsburg der Prozess gegen den Böllerwerfer und die anderen drei, wegen Beihilfe angeklagten Hoffenheim-Fans. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen "die Herbeiführung einer Sprengstoff-Explosion" sowie gefährliche Körperverletzung vor.
Hoffenheim-Fans müssen sich vor dem Landgericht Augsburg verantworten
Der Hauptangeklagte sitzt bereits seit November in Untersuchungshaft. Am zweiten Prozesstag (23. März) hat die Polizei auch einen der Mitangeklagten festgenommen und wegen Verdunklungsgefahr ebenfalls in Untersuchungshaft gesteckt, wie eine Justizsprecherin erklärte. Er soll auf einen Zeugen eingewirkt haben.
Angeklagter räumt Tat ein und bittet um Entschuldigung
Tags zuvor zu Prozessauftakt hatte der Hauptangeklagte die Tat eingeräumt und die Opfer um Verzeihung gebeten. Der Mann schilderte, wie er am 11. November 2023 beim Spiel in der Bundesliga zwischen dem FC Augsburg und der TSG Hoffenheim (1:1) einen Böller aus dem Gästeblock in Richtung Spielfeld warf.
Dabei wurden der Anklage zufolge 14 Personen verletzt, fünf davon waren Kinder. Sie erlitten vor allem Knalltraumata und Schocks. Ein 14-jähriger Junge musste sich jedoch wegen einer Fleischwunde durch herumfliegende Böllerteile behandeln lassen.
Es sind noch zwei Verhandlungstage angesetzt. Der 12. April, an dem zwei weitere Zeugen gehört werden sollen, und der 22. April. Ein Urteil soll frühestens am 12. April fallen.