Unions Vereinspräsident Dirk Zingler beim DFB-Bundesgericht (imago images/Matthias Koch)

Fußball-Bundesliga Niederlage in Berufungsprozess: Union Berlin verliert Punkt gegen Bochum - und will erneut vor Gericht ziehen

Stand: 28.02.2025 19:56 Uhr

Im Berufungsprozess zum Feuerzeug-Eklat im Spiel des 1. FC Union gegen den VfL Bochum hat das DFB-Bundesgericht das Urteil aus erster Instanz bestätigt. Union kündigte eine weitere Berufung an.

Das Heimspiel des 1. FC Union Berlin gegen den VfL Bochum in der Fußball-Bundesliga wird mit 2:0 für die Gäste gewertet. Das entschied das DFB-Bundesgericht im Berufungsprozess am Freitag in Frankfurt/Main und bestätigte somit das Urteil aus erster Instanz. "Wir haben in der rechtlichen Wertung davon auszugehen, dass eine Schwächung der Mannschaft vorliegt", begründete der Bundesgerichts-Vorsitzende Oskar Riedmeyer seine Entscheidung: "Das liegt auf der Hand."
 
Union kündigte derweil eine weitere, letztmögliche Berufung vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften an.
 
In dem Duell beider Teams war Bochum-Torhüter Patrick Drewes kurz vor Schluss beim Spielstand von 1:1 von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden. Das Spiel wurde zwar nach fast 30-minütiger Unterbrechung fortgesetzt - aber ohne den Torhüter und mit einem "Nichtangriffspakt" beider Teams. Die Bochumer hatten daraufhin Protest gegen das Ergebnis vor dem DFB-Sportgericht eingelegt und die Partie am grünen Tisch gewonnen. Das Spiel wurde 2:0 für die Gäste gewertet, weil Bochum nach Ansicht des Sportgerichts irregulär geschwächt wurde. Dagegen war Union in Berufung gegangen, verlor nun aber den Prozess vor dem DFB-Bundesgericht.

Feuerzeug-Eklat beim Bundesliga-Spiel zwischen dem 1. FC Union und dem VfL Bochum (Quelle: IMAGO / Jan Huebner)
"Die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters muss unantastbar sein"
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Die Stimmen zum Urteil

Zur weiteren Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter: "Es kann nicht sein, dass ein gezielter Wurf auf einen Spieler zu einem Wiederholungsspiel führt. (...) Für das Bundesgericht des DFB hat eine Schwächung des VfL Bochum vorgelegen, welche durch den Feuerzeugwurf eines Mitglieds von Union Berlin herbeigeführt wurde. Dieses Verschulden wird Union Berlin zugerechnet", sagte Riedmeyer.
 
Union-Präsident Dirk Zingler, der in erster Instanz nicht vor Ort war und danach massive Kritik am Sportgerichtsurteil geäußert hatte, betonte während der Verhandlung: "Der Verein ist nicht der Täter. Beide Mannschaften waren Opfer eines Feuerzeugwerfers, den wir ermittelt haben." Das sah das Bundesgericht anders. Auf der Vereins-Homepage [fc-union-berlin.de] wurde Zingler nach dem Urteil wie folgt zitiert: "Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen."
 
Bochums Rechtsbeistand Christoph Schickhardt mahnte in seiner Ausführung, auch die Sensibilität von Kopfverletzungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen und sagte in seinem Plädoyer zum Täter: "Das erfüllt die Straftat einer gefährlichen Körperverletzung." Das Urteil habe Signalwirkung auf den gesamten Fußball bis hin zu den Amateuren." Ilja Kaenzig, Geschäftsführer des VfL, sagte: "Wir sind erleichtert. Es tut uns leid für den Fußball. Aber es war unsere Pflicht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen."

Urteil beeinflusst Abstiegskampf

Neben Union hatten gegen das Urteil in erster Instanz auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli Einspruch eingelegt, da sie direkte Konkurrenten des VfL Bochum im Abstiegskampf und von der Entscheidung somit indirekt betroffen sind.
 
Das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer hatte die Berufungen der beiden norddeutschen Bundesligisten allerdings zum Auftakt der Verhandlung für unzulässig erklärt. Ein berechtigtes Interesse könne jeder Verein haben, so der Richter. Man habe geprüft, wann ein "unmittelbares" Interesse bestehe. Der Kreis der Vereine könne aber nicht zu groß gezogen werden. "Dies wäre ein nicht praktikabler Weg", hieß es zur Begründung weiter.
 
Bochums Anwalt Christoph Schickhardt sagte in die Richtung der Rechtsvertretung von Kiel und St. Pauli: "Hören Sie auf mit Moral und sportliche Integrität - Ihnen geht es doch nur um die Punkte." Am letzten Spieltag empfängt St. Pauli die Bochumer - womöglich zu einem Endspiel um den Klassenverbleib.
 
Durch die Spielwertung für den VfL klettern die Bochumer in der aktuellen Tabelle auf den Relegationsplatz. Union verbleibt zwar trotz des Punktverlustes zunächst auf dem 13. Platz, rutscht aber zugleich wieder in größere Abstiegsgefahr. Der Vorsprung auf den Relegationsplatz schmilzt bei noch elf ausstehenden Saisonspielen von neun auf sechs Zähler.

Das war passiert

Bei dem Spiel am 14. Dezember zwischen Union und Bochum im Stadion An der Alten Försterei war Gäste-Torhüter Patrick Drewes in der Nachspielzeit der zweiten Hälfte von einem Feuerzeug am Kopf touchiert worden, das aus der Berliner Fankurve geflogen war.
 
Schiedsrichter Martin Petersen hatte das Spiel daraufhin beim Ergebnis von 1:1 für rund 30 Minuten unterbrochen, bevor Bochum zu neunt auf den Platz zurückkehrte, da der Keeper nach Vereinsangaben nicht mehr weiterspielen konnte, das Wechselkontingent bereits ausgeschöpft war und Mittelfeldspieler Koji Miyoshi früh in der Partie die rote Karte gesehen hatte. Stürmer Philipp Hofmann ging für Drewes ins Tor.
 
Union Berlin und der VfL Bochum einigten sich auf einen "Nichtangriffspakt" und spielten die verbleibende Zeit ohne Offensivaktionen runter. Das Spiel endete regulär mit dem 1:1-Unentschieden.

Sendung: Der Tag, 28.02.2025, 19:15 Uhr