Champions League

"Deadline Day" Welche Transfers in der Champions League spielen dürfen

Stand: 03.02.2025 12:37 Uhr

Die UEFA schränkt ein, wer nach dem Wintertransferfenster in den europäischen Wettbwerben spielen darf und wer nicht.

Die Regeln der UEFA besagen: Die Klubs dürfen in der Champions League, der Europa League und der Conference League nach Abschluss der Ligaphase und vor Beginn der K.o.-Phase maximal drei neue Spieler registrieren. Sollte ein Klub im Winter also mehr als drei neue Spieler holen, müsste er sich entscheiden, welche anderen er zumindest auf europäischer Ebene aussortiert oder welche neuen Spieler er international außen vor lässt. Die neuen Spieler müssen der UEFA am kommenden Donnerstag bis spätestens 24 Uhr gemeldet werden.

Die alte Regelung, dass Spieler nicht spielberechtigt sind, wenn sie zuvor für andere Klubs aus demselben Wettbewerb gespielt haben, gilt seit 2018 nicht mehr.

Maximal 25 Spieler auf der "A-Liste"

Eine weitere Einschränkung: Die Höchstzahl der Spieler auf der sogenannten A-Liste eines Klubs beträgt weiter 25. Werden beispielsweise drei neue Spieler zur Liste hinzugefügt und es befinden sich dort bereits 25 Spieler, muss der jeweilige Klub auch drei von der A-Liste runternehmen.

Bei der Zusammenstellung der A-Liste gilt außerdem, dass acht "lokal ausgebildete Spieler" dabei sein müssen. Das sind Spieler, die zwischen ihrem 15. und 21. Geburtstag in Summe drei vollständige Saisons entweder bei dem jeweiligen Klub ("vom Klub ausgebildet") oder bei anderen Klubs aus ihrem Nationalverband ("vom Verband ausgebildet") registriert waren. Die Saisons müssen nicht aufeinanderfolgen.

Höchstens vier dieser acht Spieler dürfen in die Kategorie "vom Verband ausgebildet" fallen.

B-Liste ermöglicht Nominierung von Jugendspielern

Weitere Nachwuchsspieler können über die sogenannte B-Liste gemeldet werden - und zwar in unbegrenzter Zahl bis 24 Uhr am Tag vor dem jeweiligen Spiel.

Voraussetzungen:

  • Der Spieler muss am oder nach dem 1. Januar 2003 geboren worden sein.
  • Der Spieler muss laut Reglement seit seinem 15. Geburtstag während zwei aufeinanderfolgenden Jahren ununterbrochen oder "insgesamt drei aufeinanderfolgenden Jahren mit einer Unterbrechung von maximal einem Jahr für eine Ausleihe an einen Verein desselben Verbands für den betreffenden Verein spielberechtigt gewesen sein".

Am Spieltag maximal 23 Spieler im Einsatz

Mit der B-Liste können die Klubs Lücken in der A-Liste füllen, beispielsweise bei Sperren oder Verletzungen.

Am Spieltag müssen die Trainer dann auf Grundlage von A- und B-Liste entscheiden: Neben den elf Spielern auf dem Platz dürfen maximal zwölf auf die Bank.