DFB-Bundesgericht am DFB-Campus in Frankfurt, im Bild: v. l. Lea Althof Rechtsabteilung Kiel, Vizepräsidentin Luise Gottberg FC St. Pauli, Rechtsanwalt Dr. David Bischoff, der FC St. Pauli und Holstein Kiel vertritt

DFB-Bundesgericht urteilt Berufung von Kiel und St. Pauli unzulässig

Stand: 28.02.2025 14:29 Uhr

Die Berufungen der Bundesligisten Holstein Kiel und FC St. Pauli gegen das Urteil im "Skandalspiel von Köpenick" sind unzulässig. Das entschied das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bei der mündlichen Verhandlung am Freitag (28.02.2025) in Frankfurt/Main. Über die Berufung von Union Berlin wird im Laufe des Nachmittags verhandelt.

Kiel und St. Pauli, zwei abstiegsgefährdete Klubs, hatten sich dem Ligakonkurrenten Union Berlin angeschlossen, der die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zum Feuerzeugwurf bei der Partie am 14. Dezember gegen den VfL Bochum anfechtet.

"Für das Ergebnis ist diese juristische Frage nicht so interessant, weil St. Pauli und Kiel die gleiche Argumentation wie Union Berlin vorgetragen haben", sagte der Bundesgerichts-Vorsitzende Oskar Riedmeyer: "Weder St. Pauli noch Kiel bekommen Punkte. Es geht um die Einschränkung der 'Unmittelbarkeit'. Es wäre ein viel zu weit gehendes Auslegungskriterium, wenn jeder Verein Berufung einlegen könnte. Der Kreis derjenigen, die Berufung einlegen dürfen, kann nicht zu groß gezogen werden."

Vorwürfe von Bochums Anwalt in Richtung Kiel und St. Pauli

Kiel und St. Pauli hatten die Zulässigkeit ihres Berufungsantrags damit begründet, dass "die Regelung der Rechts- und Verfahrensordnung genau auf einen solchen Fall abzielt". Diese sieht eine solche Konstellation unter der Voraussetzung vor, dass die Betroffenen ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen". 

Bochums Anwalt Christoph Schickhardt sagte in die Richtung der Rechtsvertretung von Kiel und St. Pauli: "Hören Sie auf mit Moral und sportliche Integrität - Ihnen geht es doch nur um die Punkte." Am letzten Spieltag empfängt St. Pauli die Bochumer - womöglich zu einem Endspiel um den Klassenverbleib.

Der Auslöser: Bochums Drewes von Feuerzug getroffen

Die Partie der Köpenicker gegen Bochum (1:1) war nach Einspruch des VfL und einer mündlichen Verhandlung am 9. Januar mit 0:2 gegen die Berliner gewertet worden. Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase des Ligaspiels von einem Feuerzeug getroffen worden, welches aus der Berliner Fankurve geflogen war.

Die Partie war nach einer längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und mit einem "Nichtangriffspakt" der beiden Teams beendet worden.