595.000 Euro Streit um Geldstrafe - DFB widerspricht dem 1. FC Köln
Der DFB hat Vorwürfe des 1. FC Köln zurückgewiesen, mit seinen Geldstrafen für Vergehen von Fans "unreflektiert zu handeln". Man sei mit einem Strafenkatalog dem Wunsch der Vereine nachgekommen, die Strafen vergleichbar und transparent zu machen.
Die Kölner sollen 595.000 Euro zahlen, weil Fans der Kölner im Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach eine große Menge Feuerwerkskörper gezündet hatten und damit eine Spielverzögerung verursacht hatten. Der FC halte "das Vorgehen des DFB, die Vorkommnisse unreflektiert unter teilweiser Anwendung eines standardisierten Strafzumessungsleitfadens zu bewerten, für falsch", teilten die Kölner mit. Der DFB reagierte nun.
DFB: "Das können wir so nicht stehen lassen"
"Dass der DFB Vorkommnisse unreflektiert bewertet, können wir so natürlich nicht stehen lassen", teilte der Verband WDR.de auf Anfrage mit. Der DFB bestätigte die Höhe der Geldstrafe von 595.000 Euro, die der Kontrollausschuss beim DFB-Sportgericht beantragt habe.
Die Höhe ergebe sich aus einer Richtlinie für den Kontrollausschuss. Gemeint ist eine Art Strafenkatalog, den der DFB seit 2018 nutzt. Darin wird festgelegt, dass Bundesligisten für das "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen" 1.000 Euro je Gegenstand zahlen müssen. Bei abgeschossenen Gegenständen sind je 3.000 Euro fällig. Wenn nach Zählung all dieser Gegenstände eine Spielunterbrechung bzw. Verzögerung zustande kommt, gilt ab fünf Minuten Verzögerung eine Verdopplung der Strafe. Den Kölnern werden vom DFB sechseinhalb Minuten Verzögerung durch die Rauchentwicklung vorgeworfen.
In der Antwort an WDR.de verteidigt der DFB das Vorgehen nach dem Strafenkatalog, an den man gebunden sei. "Der Wunsch der Vereine war es seinerzeit, dass die ausgesprochenen Strafen möglichst vergleichbar und transparent sind", so der DFB.
2018 veränderte der DFB sein Vorgehen bei Fan-Vergehen
Der DFB hatte 2018 eine Reform seiner Rechtsprechung beschlossen, der Strafenkatalog war ein Teil davon. Der DFB wollte "täterorientiert" vorgehen und die erfolgreiche Ermittlung von Tätern belohnen. In solchen Fällen sind Strafnachlässe vorgesehen. Gleichzeitig sollten die von Fanszenen kritisierten Kollektivstrafen wie Geisterspiele und Teilausschlüsse nur noch "das letzte Mittel" sein. Mehrere Vereine kritisieren aber schon seit einiger Zeit einen Anstieg bei der Höhe der Geldstrafen.
Mit Blick auf die Geldstrafen sagte Keller dem 1. FC Köln zufolge: "Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht absolut zielverfehlend. Die Vergabe von Verbandsstrafen in dieser Form liegt fernab der Realität der deutschen Fußball- und Fankultur. Deshalb werden wir uns weiterhin aktiv und mit Nachdruck für eine sinnvolle Anpassung des Strafzumessungsleitfaden sowie für einen angemessenen Umgang mit ebendieser Kultur einsetzen." Der FC werde beim Kontrollausschuss beantragen, "die Strafe signifikant zu reduzieren".
Finanzierung von Fan-Projekten: DFB und DFL verweigern 50.000 Euro
Auf der Suche nach Lösungen im Umgang mit Fanvergehen gilt soziale Arbeit als ein wichtiges Element. Ein Teil davon ist die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS). Sie wurde 1993 eingerichtet, um nach eigenen Angaben "die sozialpädagogisch arbeitenden Fanprojekte inhaltlich zu begleiten". 71 gibt es demnach davon in Deutschland, auch in Köln. Dabei geht es um Maßnahmen beispielsweise gegen Gewalt oder Rassismus.
Die KOS wird zur Hälfte vom Bundesfamilienministerium finanziert, die andere Hälfte teilen sich der DFB und die DFL, zuletzt betrug das Budget 550.000 Euro pro Jahr. Die 2022 vorgeschlagene Erhöhung des Etats der KOS durch das Ministerium um 100.000 hätte jeweils Zahlungen von 50.000 Euro durch DFB und DFL zur Folge gehabt - beide Organisationen lehnten ab. Laut Kicker mit Verweis auf "ihre finanziellen Probleme".
Auf Nachfrage von WDR.de, ob sich an der Finanzierungssituation etwas geändert habe, teilte der DFB aktuell mit, dass er gemeinsam mit dem Ministerium und der DFL "auch in finanziell herausfordernden Zeiten" stabiler Förderer der KOS und langjähriger Partner sei. "Darüber hinaus laufen fortwährend Gespräche, zu deren Inhalt wir uns allerdings nicht weiter äußern werden. Wir bitten um Verständnis."