Staatsanwaltschaft Ermittlungen nach Unfall im Eiskanal Altenberg eingestellt
Der schwere Bobunfall eines Schweizer Teams im WM-Training im Altenberger Eiskanal Mitte Februar hat international Aufsehen erregt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und schließt den Fall nun ab.
Die Ermittlungen nach dem Trainingsunfall im Altenberger Eiskanal sind eingestellt. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Dresden mit. Anhaltspunkte für den Straftatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung lägen nicht vor. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Sorgfaltspflichten verletzt.
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Manipulationen am Schlitten oder dem Eiskanal vorgenommen wurden. Jürgen Schmidt | Oberstaatsanwalt
"Vorliegend gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Manipulationen am Schlitten oder dem Eiskanal vorgenommen wurden", teilte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt mit. Es seien auch keine Anhaltspunkte gefunden worden, dass Sicherheitsrichtlinien vom Betreiber des Eiskanals verletzt wurden.
Sportler wird von Viererbob überfahren
Am 13. Februar war es in Altenberg zu einem Trainingsunfall mit dem Viererbob des Schweizer Teams gekommen. Aus unbekannter Ursache kippte der Bob in der Kurve 13/14 um und rutschte bis zur Kurve 18. Da die Eisbahn im Auslauf wieder eine Steigung aufweist, rutschte der Bob von Kurve 18 zurück bis zur Kurve 16/17 und überfuhr einen im Eiskanal liegenden Sportler, der beim Sturz aus dem Bob gefallen war.
Ein weiteres Mitglied des Schweizer Teams erlitt ebenfalls schwere Verletzungen, die stationär behandelt werden mussten. Die beiden anderen Mitglieder des Schweizer Teams erlitten leichte Verletzungen.
MDR (ama)