Zweiter Prozess wegen Vergewaltigung und Kinderpornografie Zweiter Prozess: Ex-Jugendtrainer bot Vergewaltigungsopfern Wiedergutmachung an
Ein Ex-Jugendtrainer des SV Wehen Wiesbaden steht erneut wegen sexualisierter Gewalt vor Gericht. Sieben von insgesamt 70 Fällen müssen noch einmal verhandelt werden. Unmittelbar vor Prozessbeginn bot er den Opfern eine Entschädigung an.
Ein ehemaliger Jugend-Fußballtrainer muss sich seit Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, Körperverletzung und der Herstellung von Kinderpornografie verantworten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob Anfang des Jahres das Urteil gegen ihn wegen eines Verfahrensfehlers teilweise auf, sodass sieben der insgesamt 70 Einzelfälle neu verhandelt werden müssen.
Kinder mit Schlafmittel betäubt
In den Jahren zwischen 2014 und 2021 hatte der Mann mehreren minderjährigen Jungen sexuelle Gewalt angetan, in einigen Fällen soll er sie vorher heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade betäubt haben.
Innerhalb dieses Zeitraums arbeitete der Mann zwei Jahre lang als Jugendtrainer für den Fußball-Drittligisten SV Wehen Wiesbaden. Kinder und Jugendliche des hessischen Vereins gehörten laut früheren Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft jedoch nicht zu den Opfern.
Angeklagter bietet Opfern Entschädigung an
Zum Prozessauftakt am Dienstag sagte der Angeklagte aus. Zuvor hatte er über seine Verteidiger Schadenswiedergutmachung angeboten. Eine Vertreterin der Nebenklage nannte die Summe unverschämt niedrig. Einige Opfer nahmen das Angebot dennoch an.
Im Juli war die Verteidigung noch mit einem Verständigungsangebot gescheitert: Sie hatte Schadenswiedergutmachung angeboten und um eine Strafe unter zehn Jahren gebeten. Die Staatsanwaltschaft lehnte das ab.
In erstem Urteil zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt
Im vergangenen Jahr verurteilte das Frankfurter Landgericht den damals 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte.
Die Jugendschutzkammer ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Anklagte ging gegen dieses Urteil in Revision, da an einem Verhandlungstag die Öffentlichkeit des Prozesses nach der Vernehmung eines Opfers nicht wiederhergestellt worden war. Als später ein medizinischer Sachverständiger befragt wurde, war die Öffentlichkeit nicht wieder zugelassen worden.
Verurteilung in sieben Fällen aufgehoben
Der BGH hob daher die Verurteilung in sieben Fällen auf. Die Verurteilung in weiteren 63 Fällen und die dafür verhängten Einzelstrafen blieben bestehen.
Das Landgericht will nach der bisherigen Planung bis Ende November verhandeln. Zum Schutz der Opfer werden auch in diesem Prozess Teile des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.