2016 wegen Vergewaltigung verurteilt Umstrittene Nominierung von Beachvolleyballer van de Velde
Die Nominierung des Beachvolleyballers Steven van de Velde für die Olympischen Spiele in Paris sorgt für Kritik. Der Niederländer war im Jahr 2016 wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Sportverbände sehen die Voraussetzungen für eine Olympia-Teilnahme van de Veldes als erfüllt an. In einer Online-Petition wird die Disqualifikation des Volleyballers gefordert, obwohl er seine Strafe abgesessen, Reue gezeigt, Programme zu Rehabilitation durchlaufen und von Gutachtern ein Rückfallrisiko von null Prozent bescheinigt bekommen hat. Er ist inzwischen verheiratet und hat ein Kind.
Van de Velde wurde im Jahr 2016 in Großbritannien zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Laut BBC hatte er deswegen vor Gericht gestanden, weil er Sex mit einem zwölf Jahre alten Mädchen aus der englischen Stadt Milton Keynes hatte. Nach britischem Recht wird (auch einvernehmlicher) Sex mit Minderjährigen als Vergewaltigung gewertet, nach niederländischem Recht als "Unzucht".
Nach einem BBC-Bericht war der damals 19-Jährige van de Velde mit dem Opfer über Social Media in Kontakt gekommen. Bei der Tat soll das Mädchen alleine zuhause gewesen sein, van de Velde soll ihr dabei Alkohol verabreicht haben. Der in Großbritannien verurteilte van der Velde durfte nach einer Vereinbarung mit der niederländischen Justiz im Jahr 2017 in sein Heimatland zurückkehren, er verbüßte am Ende nur ein Jahr seiner Haftstrafe.
Seit 2018 nahm van de Velde wieder an internationalen Turnieren teil. Im Anschluss stieg er zu den besten Beachvolleyballern des Landes auf. Der niederländische Verband nominierte ihn deshalb nun aufgrund der sportlichen Platzierungen gemeinsam mit seinem Partner Matthew Immers als Team für die Olympischen Spiele in Paris.
Online-Petition mit mehr als 5.000 Unterschriften
Die Nominierung sorgte mit einigen Tagen Verzögerung für heftige Kritik. Über die Online-Plattform "change.org" wurde eine Petition gestartet, gerichtet an das Internationale Olympische Komitee, die einen Ausschluss van de Veldes von den Olympischen Spielen fordert. Mehr als 5.000 Unterschriften kamen bis Dienstagvormittag (02.07.2024) zusammen. Die Petition wurde offenbar von einer Person aus den USA gestartet.
Der niederländische Volleyballverband veröffentlichte ein Statement des Spielers. Ihm sei bewusst, dass seine Nominierung im Vorfeld des größten Sportereignisses international für viel Aufmerksamkeit sorge, wurde van de Velde darin zitiert, zugleich zeigte er Reue und bat um Verständnis: "Ich kann das Geschehene nicht rückgängig machen und muss die Konsequenzen dafür tragen. Es war der größte Fehler meines Lebens."
Verband: Einsichtig, reflektiert, keine Rückfallgefahr, "vorbildlicher Mensch"
Der niederländische Verband NeVoBo teilte außerdem mit, van de Velde habe nach seiner Entlassung aus der Haft professionelle Beratung gesucht und gezeigt, dass er sich "einsichtig und reflektiert" mit dem von ihm verübten Verbrechen auseinandergesetzt hat. Der Verband verlasse sich auf die Einschätzung der beteiligten Gutachter, demnach liege die Chance, dass van de Velde rückfällig werde, "bei null".
Die Zeitung "Welt" zitierte den Generaldirektor des niederländischen Volleyballverbandes, Michel Everaert. Demnach habe sich van de Velde, seit seiner Rückkehr in den Profisport "als Musterprofi und vorbildlicher Mensch ausgezeichnet". Es gebe keinen Grund mehr, an ihm zu zweifeln, darum habe er die volle Unterstützung für die Teilnahme an den Olympischen Spielen.
Auch das Nationale Olympische Komitee der Niederlande teilte mit, dass der 29 Jahre alte Beachvolleyballer alle Voraussetzungen erfüllt habe, nach seiner Verurteilung wieder ins Olympia-Team aufgenommen zu werden, "nach einem intensiven, professionell begleiteten Verfahren". Der niederländische Dachverband verwies dabei auf die NeVo-Bo-Richtlinien für die Wiedereingliederung von als Straftätern verurteilten Sportler.
Volleyball-Weltverband und IOC verweisen auf Zuständigkeit der Niederlande
Der Volleyball-Weltverband sprach von einer "höchst schwierigen Angelegenheit", verwies aber auf die Zuständigkeit der nationalen Verbände, solange "die Auswahlkritierien erfüllt" seien.
Auch das Internationale Olympische Komitee verwies nach Angaben der "Welt" auf die "alleinige Verantwortung des jeweiligen Nationalen Olympischen Komitees" für die Nominierung der Teams für Olympia.
Ob der Fall damit zu den Akten gelegt werden kann, wird sich zeigen. Kritik am Verhalten der Verbände mit dem Fall gab es bereits von Anwälten, die Missbrauchsopfer vertreten. Verwiesen wird dabei auch auf die allgemeine "Erklärung der Rechte und Pflichten von Athleten" des IOC, die alle Olympiateilnehmer unterzeichnen müssen. Darin verpflichten sie sich unter anderem "als Vorbild zu handeln" und "sauberen Sport" zu fördern.