Bundesliga Kompromiss für 50+1-Regel naht: DFL-Vorschlag an Kartellamt
Nach monatelangen Beratungen hat die Deutsche Fußball Liga dem Bundeskartellamt einen Kompromissvorschlag zur künftigen Umsetzung der 50+1-Regel unterbreitet.
Im Ringen um eine vom Bundeskartellamt geforderte Änderung der 50+1-Regel hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) einen Vorschlag vorgelegt. Mit der Neufassung sollen die Clubs mit Ausnahmegenehmigung, also Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim, unter bestimmten Bedingungen einen Bestandsschutz erhalten, aber keine weiteren Vereine diese Regelung nutzen können. Wie die DFL am Mittwoch mitteilte, habe das Präsidium einstimmig für diesen Vorschlag gestimmt.
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Demnach soll der Bestandsschutz künftig nur noch gewährt werden, wenn anderem dem Stammverein mindestens ein Sitz in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften zur Verfügung gestellt wird.
Ein weiterer Eckpunkt des Vorschlags ist die Zahlung eines Ausgleichsbetrages: Bei Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg dürfen Verluste bis zu einer Höhe von 7,5 Prozent der Gesamteinnahmen des jeweiligen Klubs ausgeglichen werden, bei der TSG Hoffenheim sind wegen anderer Strukturen bis zu 12,5 Prozent möglich.
Übersteigt der Ausgleich der Verluste die 7,5 bzw. 12,5 Prozent, würde der Ausgleichsbetrag fällig. Dieser würde nach Informationen der Sportschau von den Medienerlösen abgezogen.
Bundeskartellamt äußert sich positiv
Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt signalisierte Zustimmung. Der Vorschlag könne "einen wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen", sagte der Behördenchef in einer Mitteilung. "Nach unserer vorläufigen Einschätzung können die Beibehaltung der 50+1-Grundregel und die Streichung der Möglichkeit der Gewährung von Förderausnahmen geeignet sein, unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."
Im nächsten Schritt erhalten laut Kartellamt "die weiteren Verfahrensbeteiligten" Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die DFL-Mitgliederversammlung muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine entsprechende Anpassung der Satzung beschließen.
Langes Klärungsverfahren auf Antrag der DFL
Die nur im deutschen Profifußball geltende 50+1-Regelung besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Clubs - wie beispielsweise in England - vollständig veräußert werden.
Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit dem damaligen Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seit 2018 läuft auf Antrag der DFL das Klärungsverfahren beim Bundeskartellamt.
Wolfsburg und Hoffenheim signalisieren Zustimmung
Leverkusen und Wolfsburg haben bereits Zustimmung signalisiert. "Im Hinblick auf die mehrheitlichen Strömungen im deutschen Profifußball war es wichtig, nach Monaten intensiver Diskussionen eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen. Alleine deshalb haben wir dem gefundenen Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt", sagte Leverkusens Geschäftsführer Fernando Carro.
Der VfL ist laut Mitteilung "bereit, den im Rahmen konstruktiver Diskussionen gefundenen Kompromiss zu akzeptieren. Wichtig ist für alle Beteiligten, dass auf diesem Wege eine bestmögliche Rechtssicherheit geschaffen wird."
Die Hoffenheimer hatten unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an den Mutterverein zurückgeben werde. Die TSG würde damit zur 50+1-Regel zurückkehren. Diese Rückübertragung ist jedoch noch nicht wirksam vollzogen.