Rechtsstreit um Startverbot Fall Semenya landet vor höchster Kammer des Menschenrechts-Gerichtshofes
Der Fall der Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya findet vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seine Fortsetzung.
Das Gericht stimmte am Montag (06.11.2023) zu, als nächste Instanz den langjährigen Rechtsstreit um die Südafrikanerin zu verhandeln. Semenya geht dagegen vor, dass sie von bestimmten Rennen ausgeschlossen ist, weil sie sich weigert, medizinisch ihren Testosteronspiegel zu senken.
Erstes Urteil: Semenya diskriminiert
Die 32-Jährige hatte im Juli Straßburg dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Sieg gefeiert, als die Richter in Straßburg entschieden, dass Semenya mit einem vorangegangenen Urteil des Schweizer Bundesgerichtes diskriminiert worden sei. Das Urteil fiel allerdings mit 4:3 Stimmen knapp aus.
Die Schweizer, die vom Leichtathletik-Weltverband World Athletics unterstützt werden, kündigten dagegen Berufung an, die nun vor der höchsten Kammer des Europäischen Gerichtshofes und damit endgültig verhandelt wird. Ein Datum der Prüfung des Falles teilte das Gericht nicht mit.
EuGH widerspricht Schweizer Bundesgericht
Das Bundesgericht hatte zuvor wie schon der Internationale Sportgerichtshof CAS Semenyas Klage gegen das ihr erteilte Startverbot bei internationalen Leichtathletik-Wettkämpfen abgewiesen. Das Straßburger Gericht urteilte hingegen im Juli, dass es sich bei ihrer Beschwerde um "glaubwürdige Behauptungen über eine Diskriminierung aufgrund ihres erhöhten Testosteronspiegels" handele.
Die Schweiz habe ihren Ermessensspielraum überschritten in dem Fall, bei dem es um "Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und geschlechtlicher Merkmale" gehe, heißt es in der Begründung. Auf eine mögliche Starterlaubnis für Semenya hatte das Urteil keinen Einfluss.
Zweifache Olympiasiegerin Semenya
Semenya hatte 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der sogenannten Testosteron-Regel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten.
Läuferinnen wie Semenya mit sogenannten "Differences of Sex Development" (DSD) dürfen nach der Regel des Weltverbandes nur dann international auf den Strecken zwischen 400 m und der Meile bei den Frauen starten, wenn sie ihren erhöhten Testosteronspiegel durch die Einnahme von Medikamenten unter einen Grenzwert drücken. Dies verweigert Semenya. Über 5000 m ist die kräftige Läuferin gegen die leichtgewichtigen Spezialistinnen chancenlos.