Sexualisierte Gewalt BGH bestätigt Urteil gegen ehemaligen Turntrainer
Die Freiheitsstrafe für einen ehemaligen Turntrainer aus Weimar wegen sexuellen Missbrauchs an seinen Schützlingen ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Erfurt. Das Gericht hatte den Mann wegen sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen und in 20 Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Der ehemalige Turntrainer war dagegen in Revision gegangen. Diese wurde nun vom BGH verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Erstes Urteil schon 2018
Der Fall hatte sich über Jahre hingezogen, was für die Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellte. In einem ersten Prozess war der Mann bereits 2018 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 82 Fällen für schuldig befunden worden. Damals lautete das Urteil drei Jahre und acht Monate Haft. Der BGH hatte dieses Urteil später aber teilweise aufgehoben. Unter anderem mit der Begründung, dass der Mann nicht ausreichend von den Richtern belehrt worden sei.
Aufarbeitungskommission in Weimar
Den Verein HSV Weimar, wo dem ehemalige Turntrainer ab dem Jahr 2007 Mädchen im Alter ab zwölf Jahren anvertraut waren und er seine Taten beging, beschäftigt der Fall auch nach der Bestätigung des Urteils weiter. Der Landessportbund Thüringen hat eine unabhängige Aufarbeitungskommission eingerichtet - ein Novum im deutschen Sport.
Diese wird den Betroffenen Gelegenheit geben, ihre Geschichte zu erzählen und Strukturen aufzuzeigen, die die Übergriffe begünstigt haben. Das kann eine Grundlage sein für zukünftige Arbeit und den Umgang mit dem Thema psychische, physische und sexualisierte Gewalt im Sport.