
Erneute Wende Noch kein Ende im Sommermärchen-Prozess
Erneute Wende im Sommermärchen-Prozess: Die Staatsanwaltschaft hat eine vom Landgericht Frankfurt vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger gegen eine Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro abgelehnt.
Stattdessen forderte sie eine Zahlung von rund 25.000 Euro. Der Einstellung des Verfahrens gegen den Deutschen Fußball-Bund stimmte die Staatsanwaltschaft generell nicht zu.
Zwanzigers Anwalt: Verhandlungen über Summe unwürdig
Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz wies den Gegenvorschlag der anklagenden Behörde zurück. "Ich werde nicht anfangen, über die Höhe der Geldstrafe zu verhandeln, das wäre unwürdig", sagte Metz am 26. Verhandlungstag des Prozesses wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung.
Für seinen Mandanten sei jedoch klar, dass sich die Geldauflage deutlich von dem Betrag abheben müsse, den der vormals ebenfalls angeklagte Wolfgang Niersbach im September 2024 für die Einstellung des Verfahrens gegen ihn entrichten musste. Zwanzigers Amtsnachfolger hatte 25.000 Euro gezahlt.
10.000 Euro als Kompromiss?
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete ihr Angebot als fair. Bei der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler stieß dies jedoch nicht auf Gegenliebe. "Das Gericht bewertet das Verhalten von Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach komplett unterschiedlich", sagte sie. Während sich Zwanziger stets proaktiv verhalten habe, sei Niersbachs Auftritt vor Gericht "peinlich" gewesen.
Die beiden Parteien könnten sich nun schon in den kommenden Tagen einigen. Grundlage ist ein Vorschlag von Distler, die um "des Friedens Willen" eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro ins Gespräch brachte. "Wir werden darüber nachdenken", sagte Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel dazu - und kündigte Gespräche mit Zwanziger-Anwalt Metz an. "Wir werden der Kammer mitteilen, ob wir eine Einigung haben."
Kurzfristige Klärung in Aussicht
Metz bekräftigte: "Wir werden das kurzfristig klären." Dennoch wurde der 14. April als nächster Verhandlungstag angesetzt. "Gegebenenfalls werden wir vorher eine Entscheidung sehen", sagte Distler hoffnungsfroh. Sicher ist allerdings, dass eine Entscheidung öffentlich vom Gericht verkündet wird.
Neben Zwanziger und Niersbach (74) hatte sich auch der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (83) zunächst vor dem Landgericht verantworten müssen. Schmidts Verfahren war im Sommer des Vorjahres aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden. Alle drei Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen.
Schadenshöhe reduziert
Nach Ansicht des Gerichts hatten sich in dem Prozess die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe, der DFB habe eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005 ein Jahr später unzulässig als Betriebsausgabe deklariert und somit Steuern von 13,7 Millionen Euro hinterzogen, nicht erhärtet.
Die Staatsanwaltschaft selbst bewertet dies anders, reduzierte aber die mögliche Schadenshöhe auf nur noch rund 2,7 Millionen Euro. "Das sind etwa 20 Prozent", sagte Distler. Dies müsse auch bei der Höhe der Geldauflage eingepreist werden.