Hate Speech im Netz Kampfansage von DOSB, DFB und DFL
Der deutsche Sport will künftig mit vereinten Kräften und härter als je zuvor gegen Hate Speech im Netz kämpfen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) haben sich auf einer Pressekonferenz am Montag (13.05.2024) in Frankfurt am Main gemeinsam deutlich positioniert.
Künftig werden die Verbände eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren und konsequent Strafanzeigen erstatten, wenn gewaltsame, rassistische oder diskriminierende Sprache verwendet wird.
"Wir haben uns an die Staatsanwaltschaft gewendet, weil wir es einfach satt waren, dass unsere Athleten beleidigt werden", sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert: "Wir werden unsere Sportlerinnen und Sportler schützen, nicht nur, aber gerade während der Sportgroßveranstaltungen, bei denen sie besonders im Fokus stehen."
Angriffe im Netz gegen Athletinnen und Athleten
Gemeinsam fordern DOSB, DFB und DFL den Gesetzgeber auf, die Strafverfolgung solcher Personen zu erleichtern, die für Deutschland antretende Athletinnen und Athleten im Netz angreifen.
Das Internet sei "kein rechtsfreier Raum", ergänzte der 1. DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann. Nach den Beleidigungen der U17-Weltmeister habe man entschieden, künftig noch strikter dagegen vorzugehen. Der DFB habe in den vergangenen Monaten vor allem rassistische Diskriminierungen und Hassrede zur strafrechtlichen Prüfung und Verfolgung an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) weitergegeben.
DOSB setzt auf KI, Fußball auf Aktionsspieltage
Der DOSB werde den Athletinnen und Athleten des Team D für Paris eine KI-basierte Lösung anbieten, die Angriffe gegen ihre Social-Media-Kanäle bereits vor Veröffentlichung herausfiltert und die Möglichkeit bietet, schwere Verstöße an die ZIT zu melden und gezielt Anzeige zu erstatten. Die DFL setze sich mit vielfältigen Projekten gegen Hass im Netz ein, zuletzt hatte es beispielsweise einen Aktionsspieltag unter dem Motto "Together. Stop Hate. Be a Team" gegeben.
Nationalspieler Jonathan Tah flankierte die Kampagne mit einer vom DFB verbreiteten Video-Botschaft: "Durch die Anonymität vieler User kann sehr viel Negativität verbreitet werden", sagte der Leverkusener. "Auch ich habe solche Dinge schon erlebt - ob es rassistisch ist oder andere Hintergründe hat. Es war immer sehr diskriminierend und hat sich nicht gut angefühlt." Deshalb sei es "wichtig, dass Verbände und Vereine so gut es geht darüber sprechen".
Kampf gegen Hate Speech in England fortgeschrittener
Im englischen Fußball wird diskriminierende Sprache schon länger und vor allem konsequenter verfolgt. Ein 21-jähriger Brite wurde nach einem rassistischen Post über Marcus Rashford zu einer Haftstrafe verurteilt. Premier-League-Spieler, aber auch Nationalspielerinnen wie Lauren James, haben die großen Netzwerke bereits mehrfach aufgefordert, Konten zu sperren, nachdem sie immer wieder vor allem über Direktnachrichten bei Instagram beleidigt wurden.
Inzwischen hat sich das Bewusstsein für Hate Speech auch innerhalb der Stadien verschärft. Im vergangenen Jahr bekam ein Fan von Crystal Palace wegen rassistischer Äußerungen bei einem Spiel gegen Tottenham eine Geldstrafe und ein mehrjähriges Stadionverbot. Im deutschen Fußball sind solche drastischen Strafen nach wie vor eher selten.
"Unser Strafrecht sieht für Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzungen im Netz empfindliche Strafen vor, um Opfer vor solchen Postings zu schützen", erklärte Oberstaatsanwalt Benjamin Krause: "Wir wollen als Staatsanwälte unseren Beitrag dazu leisten, dass die Urheber strafbarer Postings identifiziert werden und sich für ihre Taten gegenüber der Justiz verantworten müssen."
Für Verfolgung von Hate Speech braucht es Strafanzeigen
Bislang können allerdings Beleidigungen und Verleumdungen beispielsweise nur verfolgt werden, wenn der Athlet oder die Athletin für jedes Posting einen schriftlichen Strafantrag stellt. Die seit April 2021 für entsprechende Straftaten zum Nachteil von Politikern geltende Ermöglichung der Strafverfolgung auch ohne ausdrücklichen Strafantrag müsse "ebenso für Athlet*innen gelten, die die deutschen Farben vertreten", fordern die Verbände gemeinsam.