Neue Verordnung EU bekämpft Geldwäsche - und nimmt den Fußball ins Visier
Das EU-Parlament hat eine Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche beschlossen - Fußballklubs nimmt sie dabei ausdrücklich in den Fokus.
Der französische Europaabgeordnete Damien Carême wählte in seinem Redebeitrag im EU-Parlament in Brüssel am Mittwoch (24.04.2024) eine bemerkenswerte Aufzählung. "Verbrecher, Terroristen, Finanzbetrüger, Oligarchen, Waffenhändler, Fußballvereine - die Liste derjenigen, die Geldwäsche betreiben, ist lang", sagte der Grünen-Politiker, der Mitglied im Wirtschaftsausschuss ist. "Sie tun das, weil sie genau wissen, welche Schlupflöcher es in der europäischen Gesetzgebung gibt."
Das Parlament nahm die neuen Regularien zur Bekämpfung von Geldwäsche in der Europäischen Union mit deutlicher Mehrheit an. Neben der Harmonisierung nationaler Gesetze sollen europäische Rahmenbedingungen gelten. Zudem soll in Frankfurt am Main eine Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche mit dem Namen AMLA eingerichtet werden. In der Debatte im Parlament herrschte viel Einigkeit über die Verordnung, es gab nur wenig Kritik. Aber: Fußballklubs in einer Reihe mit Terroristen und Waffenhändlern?
"Die Fußballbranche birgt ein hohes Risiko bei Geldwäsche"
Im Februar hatten sich Rat und Parlament vorläufig auf mehrere Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche geeinigt. Darin werde anerkannt, "dass die Fußballbranche ein hohes Risiko birgt", hieß es damals in einer Mitteilung. Deshalb seien Fußballklubs und Spielerberater in die Gruppe von Verpflichteten einbezogen worden, für die die neuen Vorschriften gelten werden. Klubs und auch Spielervermittler müssen verdächtige Transaktionen dann den zuständigen Behörden melden. Die Regelungen im Fußball sollen ab 2029 gelten.
Die Gefahr für den Fußball liege in seiner weltweiten Beliebtheit, teilte die EU mit. Denn damit seien beträchtliche Summen, Finanzströme, große finanzielle Interessen, grenzüberschreitende Transaktionen und teilweise undurchsichtige Eigentumsverhältnisse verbunden. All das mache den Fußball anfällig. Zwischen 2017 und 2019 spielte sich in Belgien die "Operation Zero" ab, ein Skandal um Korruption und Geldwäsche unter Beteiligung zahlreicher Funktionäre von Erst- und Zweitligisten Belgiens sowie mehrerer Spielerberater.
"Können Fans das Spiel wirklich genießen, wenn man weiß, dass das Geld, mit dem man seinen Lieblingsspieler kauft, aus Erträgen organisierter krimineller Gruppen oder von einem russischen Oligarchen stammt, der den Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützt?", fragte Carême im Vorfeld der Abstimmung im britischen "Guardian". "Ich persönlich kann das nicht.“
Der französische Europaabgeordnete Damien Carême
Risiken bei Sponsoren, Investoren und Spielertransfers
Die größten Risiken beim Fußball liegen laut EU bei Geschäften mit Sponsoren und Investoren, aber auch bei Spielertransfers. Klubs und Spielervermittler müssten daher besondere Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Durchführung einer sorgfältigen Prüfung, mit wem man welche Geschäfte eingeht.
Im Blick steht dabei auch der Sportwettenmarkt. Das Fußballmagazin "11Freunde" und das norwegische Sportportal "Josimar" hatten über die Zusammenarbeit von Bundesligisten mit dubiosen Wettanbietern aus Fernost berichtet.
Ausnahmen für Klubs, die ein "geringes Risiko" belegen können
Die Klub-Vereinigung ECA antwortete auf eine Anfrage der Sportschau, dass sie gemeinsam mit der UEFA das Ziel der Bekämpfung der Finanzkriminalität teile. Aber: "In den kommenden Jahren ist eine angemessene Zusammenarbeit mit Interessengruppen auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich, um eine optimale nationale Umsetzung der EU-Regeln sicherzustellen." Der "Guardian" hatte darüber berichtet, dass sich die ECA bei den Verhandlungen zum Text der Verordnung übergangen gefühlt habe. Die UEFA teilte auf Anfrage der Sportschau mit, dass sie die Ziele bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität teile. Sie stellte eine Zusammenarbeit in Aussicht, um "unbeabsichtigte Folgen" zu vermeiden.
Die Verordnung sieht nur wenige Ausnahmen vor. Diese gelten für Fußballklubs, die bei der neuen Behörde in Frankfurt ein "geringes Risiko für Geldwäsche" belegen können. Die EU-Mitgliedsstaaten können zudem Klubs ganz oder teilweise von den Verpflichtungen befreien. Das ist möglich, wenn der Klub als Erstligist "in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren jeweils einen Gesamtjahresumsatz von weniger als 5 Millionen Euro erzielt hat". Auch niedriger spielende Klubs können je nach Größe ihres Geschäftsbereichs ganz oder teilweise von den Anforderungen ausgenommen werden.