Klärungsbedarf beim Bundeskartellamt DFL verschiebt Abstimmung zu 50+1 erneut
Die DFL hat die Abstimmung über die angepasste 50+1-Regel erneut verschoben. Beim Bundeskartellamt besteht weiter Klärungsbedarf.
Die 36 Klub der Deutschen Fußball-Liga (DFL) werden bei ihrer Versammlung am 11. Dezember nicht wie ursprünglich geplant darüber abstimmen. Einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung bestätigte die Deutsche Fußball Liga (DFL) dem Sport-Informations-Dienst.
Zwei Entscheidungen zu 50+1 beim Bundeskartellamt noch offen
Schon bei der Versammlung am 9. Oktober musste das Thema von der Tagesordnung genommen werden. Grund für die erneute Verschiebung ist der notwendige Austausch mit dem Bundeskartellamt.
Die Behörde hat noch nicht über den Befangenheitsantrag entschieden, der von der Firma des jordanischen Unternehmers Hasan Ismaik (Investor beim Drittligisten 1860 München) gestellt wurde. Zudem fehlt noch die grundsätzliche Zustimmung des Kartellamts zu den DFL-Plänen.
Das Amt hatte Mitte Juli nach mehrmonatiger Prüfung mitgeteilt, dem von der DFL vorgelegten Anpassungsantrag zustimmen zu wollen - hat dies aber noch nicht getan. Nach dem grünen Licht des Kartellamtes sollte die DFL-Versammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit den Antrag zur Modifikation der Regelung zur Kapitalanlage-Begrenzung absegnen und so für mehr Rechtssicherheit sorgen. Das muss nun ins nächste Jahr verschoben werden.
Kritik zur Neuregeleung: "Gleicht Vorteile nicht aus"
Gemäß der Anpassung sollen für die bereits mit Ausnahmen bedachten Klubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg künftig weiterreichende Bedingungen greifen. Die Ausnahmeklubs, zu denen Hoffenheim nach dem teilweisen Rückzug von Mehrheitseigner Dietmar Hopp nicht mehr gehört, sollen demnach zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines finanziellen Vorteilsausgleichs verpflichtet werden.
An dem Kompromiss gab es mehrfach die Kritik, dass er die Vorteile der von der Regel ausgenommenen Klubs nicht tatsächlich ausgleiche.