Claudia Pechstein

Eisschnelllauf Die Chronologie im Fall Claudia Pechstein

Stand: 23.10.2024 08:00 Uhr

2009 wurde die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wegen Dopings gesperrt. Bis heute wehrt sich die Berlinerin vehement und juristisch gegen die Vorwürfe und verklagt die Internationale Eislauf-Union (ISU) auf Schadensersatz. Eine Chronologie.

3. Juli 2009

Der Eislauf-Weltverband ISU sperrt Pechstein anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis "wegen Blutdopings" rückwirkend vom 9. Februar 2009 für zwei Jahre.

21. Oktober 2009

Pechstein erklärt, Mediziner hätten bei ihr deutliche Hinweise auf eine Blutanomalie gefunden.

25. November 2009

Der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigt in Lausanne das Urteil der ISU. Damit bleibt Pechstein zwei Jahre gesperrt.

15. März 2010

Führende deutsche Hämatologen bescheinigen Pechstein eine genetisch bedingte Blutanomalie.

1. Oktober 2010

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne weist Pechsteins Revisionsantrag gegen das CAS-Urteil ab.

17. Februar 2011

Claudia Pechstein qualifiziert sich zehn Tage nach Ablauf ihrer Sperre beim Weltcup in Salt Lake City für die WM in Inzell und gewinnt dort Bronze über 3000 Meter.

30. Dezember 2012

Pechstein reicht beim Landgericht München Schadenersatzklage ein. Gegner Pechsteins sind der Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG).

25. September 2013

Das Landgericht München vertagt den Prozess zwischen Pechstein und der ISU auf den 29. Januar 2014. Die Richterin legt beiden Parteien einen Vergleich nahe. Die ISU hatte dies im Vorfeld abgelehnt.

13. Oktober 2013

Zum zweiten Mal nach 2011 erstattet Pechstein Selbstanzeige wegen erhöhter Retikulozytenwerte.

26. Februar 2014

Das Landgericht München I erkennt das Urteil des CAS an und weist Pechsteins Schadenersatzklage zurück. Pechstein kündigt an, in Revision zu gehen.

Oktober 2014

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) gibt bekannt, den Fall Pechstein neu aufrollen zu wollen und beauftragt fünf anerkannte medizinische Experten damit, "alle vorgelegten medizinischen Fachgutachten und Diagnosen zu bewerten, die es zu diesem Fall bislang gibt".

6. November 2014

Pechstein geht in die nächste Instanz. Die Klage vor dem Oberlandesgericht München richtet sich nun nicht mehr gegen die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), sondern nur noch gegen den Weltverband ISU.

15. Januar 2015

Pechstein feiert im Rechtsstreit mit der ISU ihren bislang größten Erfolg: Das Münchner Oberlandesgericht lässt ihre Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband zu. Da der Verband umgehend in Revision geht, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Es geht um 4,4 Millionen Euro Schadenersatz inklusive Schmerzensgeld.

29. Januar 2015

Die Experten-Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes erklärt, dass aufgrund aller verfügbaren Informationen "ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann". DOSB-Präsident Alfons Hörmann entschuldigt sich bei Claudia Pechstein.

7. Juni 2016

Der BGH in Karlsruhe erklärt die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union ISU für unzulässig und widerspricht in seinem Urteil der Einschätzung des Oberlandesgerichts München. Das Urteil des OLG wird aufgehoben.

12. Juli 2022

Das Bundesverfassungsgericht hebt das BGH-Urteil auf. Pechsteins Prozess gegen die ISU kann damit vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt werden.

24. Oktober 2024

Fortsetzung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München. Pechstein fordert mittlerweile von der ISU acht Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.