Transfers BGH: Entscheidung zu DFB-Vorschriften für Spielervermittler
Mit Spielervermittlung im Profifußball lassen sich Millionen verdienen. Der DFB will Agenten in ihre Schranken weisen, mit eigenen Regeln für das lukrative Geschäft. Verstößt er gegen Kartellrecht?
Welche Regeln darf der Deutsche Fußball-Bund (DFB) für das lukrative Geschäft der Spielervermittler aufstellen? Im Streit zwischen dem Fußball-Dachverband und Roger Wittmann, einem der führenden Vermittler in Deutschland, verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung. Ob die Richterinnen und Richter ein abschließendes Urteil fällen oder sich erst einmal an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden, ist offen.
Mit eigenen Regelwerken wollten die Fußballverbände FIFA und DFB auf dem millionenschweren Vermittlungsmarkt für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen. Gegen den Weltfußballverband FIFA liegt deswegen eine Klage beim EuGH. Das 2015 in Kraft getretene DFB-Reglement steht nun in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Der Spielervermittler Wittmann sieht darin einen Verstoß gegen das Kartellverbot. Seine Klage wird von der Deutschen Fußballspieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) unterstützt.
Viele Punkte problematisch
In der BGH-Verhandlung im Februar dieses Jahres wurde deutlich, dass auch die Kartellrichterinnen und -richter viele Punkte für problematisch halten. Das Reglement sieht unter anderem vor, dass Spieler und Vereine nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammenarbeiten dürfen, die sich auch den Verbandsstatuten unterworfen haben. Außerdem müssen Einzelheiten zu vereinbarten Vergütungen offengelegt werden. Für die Vermittlung minderjähriger Spieler dürfen die Agenten keine Provisionen kassieren.
In der Vorinstanz hatte das Frankfurter Oberlandesgericht Ende 2021 bei einigen Passagen dem DFB und in anderen Punkten Wittmanns Agentur Rogon Recht gegeben. Das Gericht hielt es etwa für zulässig, dass Spieler und Vereine nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammenarbeiten dürfen. Bestätigt wurde obendrein die Regel zum Schutz jugendlicher Spieler. Gekippt wurde dagegen die Vorschrift, wonach eine Registrierung nur möglich sein soll, wenn sich der Vermittler zahlreichen DFB- und FIFA-Regeln und deren Verbandsgerichtsbarkeit unterwirft.
BGH-Richter und -richterinnen äußerten sich kritisch
Die BGH-Richter und -richterinnen äußerten sich kritisch zu vielen Punkten des Reglements. Hinterfragt wurde etwa die Vorschrift, wonach die Vermittler sich keine Beteiligung an einem künftigen weiteren Transfer ihres Spielers sichern dürfen. Das sei ein massiver Eingriff in die Preisgestaltungsfreiheit, sagte Senatsvorsitzender Wolfgang Kirchhoff.
Spielervermittler fädeln Profiverträge oder Transfers ein. In der Bundesliga gaben die Klubs nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Geschäftsjahr 2022 zwischen 35,44 Millionen Euro (FC Bayern München) und 642.000 Euro (Aufsteiger 1. FC Heidenheim) für Vermittlerdienste aus. Im internationalen Transfergeschäft waren es 2022 laut Weltverband FIFA insgesamt rund 586 Millionen Euro.