Jugendschutz-Verstoß? Spaniens Yamal hat erneut zu lange gearbeitet
Dem spanischen Fußballverband droht wegen des Einsatzes von Lamine Yamal im Achtelfinalspiel gegen Georgien nun auch eine Geldstrafe der Bezirksregierung Köln. Als erst 16-Jähriger darf Yamal laut dem deutschen Jugendschutzgesetz nach 23 Uhr nicht mehr arbeiten.
Ob Verstöße gegen die Regelungen geahndet werden, entscheidet die jeweils zuständige Behörde im eigenen Ermessen", hatte die Bezirksregierung Köln vor der Partie, die am Montag (30.06.2024) im Kölner Stadion um 21 Uhr angepfiffen worden war, mitgeteilt. Zu einer Ahndung könne die Behörde noch keine Aussage treffen, da es "noch nicht zu entsprechenden Verstößen gekommen ist".
Interviews, Auslaufen und Duschen sind Arbeit
Yamal hatte es bereits zum EM-Auftakt der Iberer in die Geschichtsbücher geschafft, beim 3:0-Erfolg gegen Kroatien war der Offensivstar des FC Barcelona mit seinen 16 Jahren und 338 Tagen der jüngste Fußballer, der je bei einer Europameisterschaft aufgelaufen war. Die Partie hatte allerdings schon um 18 Uhr begonnen.
Im zweiten Spiel der Spanier, dem 1:0-Sieg gegen Italien vom vergangenen Donnerstag (20. Juni 2024) konnte der Youngster die vorgeschriebene 23-Uhr-Frist allerdings ebensowenig einhalten wie beim letzten Gruppenspiel gegen Albanien (1:0). Zwar waren die Partien jeweils vor 23 Uhr beendet, zur nicht mehr erlaubten Arbeit zählen laut Gesetz aber auch Interviews nach dem Spiel, das Auslaufen und das Duschen. Gegen Georgien war Yamal nicht ausgewechselt worden, Feierabend dürfte demnach erst nach 23 Uhr gewesen sein.
Spanische Zeitung: Keine Bestrafung
Ohnehin ist unklar, ob der spanische Verband tatsächlich für die Verstöße gegen das deutsche Jugendschutz-Gesetz bestraft wird. Sportliche Konsequenzen wie beispielsweise eine Sperre drohten laut Medienberichten nicht. Der Verband könne aber pro Yamal-Auftritt nach 23 Uhr mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro belegt werden.
Auch das ist aber laut der spanischen Zeitung "Marca" nicht zu erwarten: Die deutschen Behörden hätten das entsprechende Gesetz und die möglichen Folgen der UEFA vor dem Turnier mitteilen müssen. Und das sei nicht geschehen.
UEFA: Sind nicht zuständig
Auf Sportschau-Anfrage antwortete die UEFA, dass man zum Jugendschutzgesetz und dem Fall Yamal keine Auskunft geben könne. "Wir bitten Sie, sich in dieser Angelegenheit an den spanischen Fußballverband zu wenden", schrieb die Medienabteilung der UEFA am Montag (24.06.2024) per Mail. Die Anfrage an den spanischen Verband von Montagnachmittag blieb bisher (Stand Dienstag, 01.07.2024) unbeantwortet.
Keine Gefahr im Spiel gegen Deutschland
Dem Viertelfinal-Duell mit der deutschen Nationalmannschaft können Yamal und die Spanier in Sachen Jugendschutz jedoch gelassen entgegen sehen: Die Partie am Freitag (05.07.2024) in Stuttgart wird schon um 18 Uhr angepfiffen. Selbst im Falle einer Verlängerung oder eines Elfmeterschießens dürfte Yamal vor 23 Uhr Feierabend haben.
Sollten sich die Iberer sich gegen die DFB-Elf durchsetzen und ins Halbfinale oder gar ins Endspiel der EM einziehen, käme das Thema allerdings wieder aufs Tableau: Beide Partien (in München und in Berlin) beginnen jeweils erst um 21 Uhr ...