Pyrotechnik-Vorfälle DFB: Fan-Ausschlüsse sollen weiter nur "letztes Mittel" sein
Der DFB beschäftigt sich aktuell offenbar verstärkt mit der Handhabe von Pyrotechnik-Vorfällen. Einen Bericht der "Sport Bild" über einen angeblichen "Geheimplan" zur vermehrten Verhängung von Fan-Ausschlüssen dementierte der Verband aber vehement.
Die im Bericht aufgestellte Behauptung, "der DFB und seine Rechtsorgane würden die 'Wiedereinführung von Geisterspielen und Zuschauer-Teilausschlüssen' vorbereiten'" sei unwahr, so der Deutsche Fußball-Bund in einer Pressemitteilung am Dienstagmittag (21.11.2023).
DFB: Lösung muss über Dialog erfolgen
Man suche gemeinsam mit der DFL und den Vereinen aktuell nach Lösungen, "um die mit dem unkontrollierten Gebrauch von Pyrotechnik einhergehenden Gefahren zu vermeiden", heißt es weiter. Zuletzt war das Bundesliga-Spiel zwischen Augsburg und Hoffenheim nach einer Böller-Explosion im Fanblock unterbrochen worden - es hatte mehrere Verletzte gegeben, zwei Tatverdächtige wurden im Anschluss festgenommen. Laut Jahresbericht der Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) gab es in der Saison 2022/23 in der Bundesliga insgesamt 28 Verletzte in Zusammenhang mit dem Missbrauch von Pyrotechnik.
Die DFB-Sportgerichtsbarkeit könne die Gefahren von unkontrollierter Pyrotechnik in den Stadien gar nicht alleine in den Griff bekommen, wird der DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, Thomas Bergmann, in der Mitteilung zitiert. Ein Dialog mit "beispielsweise Fanvertretern, Vertretern der DFL und den Vereinen sowie der Polizei" sei in dieser Sache der Plan des DFB.
Weiter "täterorientierte Sanktionierung" statt Kollektivstrafen
Tatsächlich wurden Fan-(Teil-)Ausschlüsse und sogenannte Geisterspiele zuletzt nur noch maximal zur Bewährung ausgesetzt, so geschehen beispielsweise im April 2022, als ein geworfener Bierbecher den Linienrichter in der Partie zwischen Bochum und Mönchengladbach am Kopf getroffen hatte.
Das DFB-Präsidium hatte im Jahr 2018 mit der Bestätigung der "Richtlinie für die Arbeit des Kontrollausschusses" den Leitgedanken der sogenannten "täterorientierten Sanktionierung" auf den Weg gebracht und wollte damit Kollektivstrafen in Zukunft möglichst vermeiden. "Zuschauerausschlüsse waren, sind und werden auch in Zukunft immer nur das letzte Mittel für den Kontrollausschuss und die DFB-Sportgerichtsbarkeit sein", betonte der Verband.