Die Geschäftsstelle des FC Augsburg

Mindestlohnvergehen am NLZ Strafbefehle gegen Mitarbeiter des FC Augsburg 

Stand: 13.09.2024 11:50 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Strafbefehle gegen zwei Mitarbeiter des FC Augsburg beantragt. Grund sind mutmaßliche Mindestlohnvergehen am Nachwuchsleistungszentrum des Fußball-Bundesligisten, die durch Recherchen des WDR-Magazins Sport inside ans Licht gekommen waren.

Sport inside hatte 2021 über mutmaßliche Mindestlohnvergehen an mehreren Nachwuchsleistungszentren (NLZ) von Fußball-Bundesligisten berichtet. Mittlerweile ist bekannt, dass es solche Fälle bei mindestens fünf Vereinen der ersten und zweiten Liga gab.  

Falsche Angaben auf den Stundenzetteln

Auch Jugendtrainer des FC Augsburg hatten gegenüber Sport inside und der Sportschau berichtet, dass sie in ihren Stundenzetteln falsche Angaben hätten machen müssen, um den Mindestlohn nicht zu überschreiten. Die Trainer waren in der Regel als Minijobber angestellt und durften nach eigenen Angaben oftmals nicht einmal die Hälfte der Stunden aufschreiben, die sie wirklich gearbeitet haben. Dazu habe es klare Ansagen der Vorgesetzten gegeben.  

Ähnliche Vorwürfe hatten damals auch zahlreiche Trainer des FC Bayern erhoben, der deshalb im Juni 2023 wegen jahrelang nicht gezahlter Sozialleistungen 200.000 Euro plus 45.500 Euro Säumniszuschläge nachzahlen musste

Umfangreiche Ermittlungen und Zeugenbefragungen

Anfang August 2021 war aufgrund der Berichte von Sport inside die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls mit 61 Kräften beim FC Augsburg eingerückt und beschlagnahmte kistenweise Unterlagen. Das Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen mit Zeugenbefragungen sind nun die beiden Strafbefehle. "Gegen einen Mitarbeiter des FC Augsburg hat die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in einer Vielzahl von Fällen einen Strafbefehl beantragt, der eine Gesamtgeldstrafe vorsieht", teilte die Staatsanwaltschaft nun auf Anfrage der Sportschau mit.

Die Vielzahl der Fälle erkläre sich auch daraus, dass während des Tatzeitraums von knapp vier Jahren jede monatliche Sozialversicherungsmeldung gegenüber jedem Sozialversicherungsträger aus rechtlichen Gründen eine eigenständige Tat darstelle. "Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, im Zeitraum September 2017 bis Juni 2021 Arbeitnehmer beschäftigt zu haben, ohne den jeweils geltenden Mindestlohn zu entrichten. Dadurch sollen insgesamt 109.000 Euro zu wenig Sozialversicherungsbeiträge entrichtet worden sein", schreibt die Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft beantragt Geldbuße für den FCA

Gegen einen zweiten Mitarbeiter des FC Augsburg hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Zusammenhang mit der Beschäftigung einer Person einen Strafbefehl mit Geldstrafe beantragt. Ihm werde vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2017 bis Juni 2021 eine Person als  "Scheinselbständigen" beschäftigt zu haben. Dadurch sollen insgesamt 64.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge zu wenig entrichtet worden sein.

Zudem hat die Staatsanwaltschaft beantragt, gegen die Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA eine Geldbuße zu verhängen. Die Staatsanwaltschaft betont aber auch: "Die Unschuldsvermutungsvermutung gilt weiterhin." Die Akten gehen nun in beiden Fällen ans Amtsgericht Augsburg, das über die beantragten Strafbefehle entscheiden muss. 

FCA: "Wesentliche Teile" der Vorwürfe nicht bestätigt"

Im Ermittlungsverfahren wurden weitere Vorwürfe erhoben, die die Staatsanwaltschaft nicht konkret nennen wollte. Dies wohl auch, weil sie mangels hinreichenden Tatverdachts nicht weiter verfolgt werden.

Der FC Augsburg wertet dies als Erfolg. "Wesentliche Teile" der Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt, schreibt der FC Augsburg in einer Stellungnahme gegenüber der Sportschau. Die beantragte Geldstrafe liege beim ersten Fall "im niedrigen fünfstelligen Bereiche". Den Vorwurf der Scheinselbständigkeit würden die Anwälte des FC Augsburg als "vollumfassend unbegründet" erachten: "Ebenso wurde das Thema in früheren Betriebsprüfungen nie beanstandet."