Theo Zwanziger steht im Saal des Frankfurter Landgerichts.

"Sommermärchen-Affäre" 24 Millionen Euro - DFB verklagt Ex-Präsidenten Zwanziger

Stand: 29.01.2025 11:40 Uhr

Der Deutsche Fußball Bund (DFB) geht gerichtlich gegen seinen ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger vor. Es geht um die "Sommermärchen-Affäre" und um 24 Millionen Euro.

Der Verband hat beim Landgericht Frankfurt eine Schadensersatzklage über einen Streitwert von 24 Millionen Euro eingereicht. Das bestätigte Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. 

Im Kern geht es um finanzielle Schäden, die dem DFB durch die "Sommermärchen-Affäre" um die Fußball-WM 2006 entstanden sind oder noch entstehen könnten. Seit knapp elf Monaten läuft ebenfalls am Landgericht Frankfurt ein Steuerstrafverfahren gegen drei ehemalige DFB-Funktionäre, darunter Zwanziger. 

In dem Prozess soll geklärt werden, ob der DFB eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem Jahr 2005 unberechtigt als Betriebsausgabe deklariert und dadurch Steuern in Höhe von mehr als 13 Millionen Euro hinterzogen hat. Zwanziger sowie der frühere DFB-Boss Wolfgang Niersbach, der am Donnerstag als Zeuge geladen ist, und der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt haben den von der Staatsanwaltschaft Frankfurt erhobenen Vorwurf stets strikt zurückgewiesen. 

DFB wurde schon vor acht Jahren tätig

Bereits 2017 hatte der DFB, dem im Zuge der Affäre die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt worden war, Schadensersatzansprüche bei den drei ehemaligen Top-Funktionären hinterlegt. In der Folge hatten diese jedes Jahr Verzichtserklärungen abgegeben - für 2025 aber nicht mehr. Da das Steuerstrafverfahren gegen Niersbach gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 25.000 Euro eingestellt und gegen Schmidt aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt wurde, sitzt nur noch Zwanziger auf der Anklagebank.

Zwanziger bleibt gelassen

Der 79-Jährige reagierte gelassen auf die Klageeinreichung durch den DFB, der im "Sommermärchen-Prozess" kurioserweise den gleichen Standpunkt vertritt wie Zwanziger - nämlich dass es keine Steuerhinterziehung gegeben habe. Heißt im Klartext: Der Verband sichert sich nur für alle Eventualitäten ab. Der DFB äußerte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht dazu.

"Wir sind seit Jahren mit dem DFB im Gespräch, um eine einheitliche Bewertung der Haftungsfrage zu erzielen, dies nicht zuletzt auf der Grundlage der vom DFB selbst in Auftrag gegebenen Gutachten, die sich zur Haftungsfrage sehr kritisch geäußert haben", sagte Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz der "Süddeutschen Zeitung". Der DFB habe leider nicht den Mut zu einer eigenen Bewertung gehabt, "sodass nunmehr das Gericht (…) unter Bewertung aller Aspekte zu gegebener Zeit entscheiden muss."