WDR-Sport NRW: Sport an Allerheiligen - was ist verboten, was ist erlaubt?
Allerheiligen, der 1. November, ist ein gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen. Das hat auch Konsequenzen für den Sport im Bundesland. Es gelten besondere Vorgaben.
Was ist an Feiertagen verboten, was ist erlaubt? Diese Frage stellen sich sowohl Sportfans als auch Sporttreibende in Nordrhein-Westfalen, wenn mal wieder ein Feiertag im Kalender auftaucht. So gelten am Mittwoch, an Allerheiligen (1. November 2024), in NRW besondere Vorgaben in Bezug auf den Sport.
Sport treiben grundsätzlich auch am Feiertag erlaubt
Vorweg: Sport zu treiben, etwa die klassische Runde Joggen im Park, ist erlaubt. Sportliche Aktivitäten zur Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung sind kein Problem, Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios haben geöffnet.
Im NRW-Gesetz zur Regelung der Sonn- und Feiertage heißt es aber zu Sportveranstaltungen grundsätzlich: Während "der Hauptzeit des Gottesdienstes" sind "größere sportliche Veranstaltungen und solche, durch die der Gottesdienst unmittelbar gestört wird", verboten. Die Hauptzeit des Gottesdienstes bezieht sich im Allgemeinen auf die Spanne zwischen 6 und 11 Uhr.
"Stiller Feiertag" Allerheiligen kommt mit Besonderheiten
Allerheiligen ist unter den Feiertagen allerdings ein besonderer Fall, weil es sich um einen "stillen Feiertag" handelt. Am Vorabend wird vielerorts zwar noch Halloween groß gefeiert und Party gemacht, an Allerheiligen soll aber Ruhe einkehren.
Denn an diesem Feiertag wird der Verstorbenen gedacht. Für Sportveranstaltungen ergibt sich daraus laut NRW-Gesetz, dass "sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen (...) und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden", verboten sind. Speziell an Allerheiligen und dem Totensonntag gilt das für die Zeit von 5 bis 18 Uhr.
Ausnahmegenehmigungen "beim Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses" zur Durchführung einer Sportveranstaltung in geschlossenen Räumen sind zwar möglich, "sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden ist". In keinem Fall darf aber eine Veranstaltung während der angegebenen Zeitspanne "unterhaltenden Charakter" haben, das gilt auch für Sportveranstaltungen.
Fußball-Bundesligen und Eishockey am Abend nicht betroffen
Eine solche Ausnahmegenehmigung musste Fußball-Bundesligist Bayer Leverkusen allerdings nicht beantragen. Denn erst um 20.30 Uhr Uhr wird in der Bayarena die Begegnung des 9. Spieltags gegen den VfB Stuttgart angepfiffen - also nach Ablauf des Sportveranstaltungs-Verbots.
Gleiches gilt für die Zweitligisten aus NRW: Preußen Münster kann ab 18.30 Uhr Fortuna Düsseldorf zum NRW-Duell empfangen. Allerdings hat Münster bereits angekündigt, dass das Vorprogramm dieses Mal nicht vor 18 Uhr starten wird. Schalke spielt zur selben Zeit in Ulm.
Auch das Punktspiel des Drittligisten Viktoria Köln gegen VfB Stuttgart II im Sportpark Höhenberg (19 Uhr) kann demnach wie gewohnt stattfinden. Und die Düsseldorfer EG trägt in der Deutschen Eishockey Liga (DEL) ihr Spiel gegen die Pinguins Bremerhaven planmäßig ab 19.15 Uhr aus.