Mutterschutzregeln Lyon muss Gunnarsdóttir Lohn während Schwangerschaft nachzahlen
Der französische Fußball-Klub Olympique Lyon muss der isländischen Rekordnationalspielerin Sara Björk Gunnarsdóttir mehr als 80.000 Euro Lohn nachzahlen, der während ihrer Schwangerschaft nicht überwiesen worden war. Das entschied das Tribunal des Weltfußballverbandes einer FIFA-Mitteilung vom Dienstag (17.01.2023) zufolge.
"Diese Geschichte ist größer als ich", schrieb Gunnarsdóttir bei Twitter nach Bekanntgabe der Entscheidung: "Dies ist ein Weckruf für alle Vereine und eine Botschaft an alle Spielerinnen, dass sie Rechte und Garantien haben, wenn sie schwanger sind oder schwanger werden wollen während ihrer Karriere." Gunnarsdóttir war 2020 vom VfL Wolfsburg nach Lyon gewechselt und hatte dort zwei Jahre unter Vertrag gestanden.
Urteil kann noch angefochten werden
Laut FIFA muss Lyon 82.094, 82 Euro nachzahlen - plus fünf Prozent Zinsen. Olympique kann binnen 21 Tagen vor dem Internationalen Sportgerichtshof noch gegen das Urteil vorgehen.
Auf 35 Seiten gibt die FIFA Aufschluss über die Vorgänge und auch über Inhalte des Vertrags der seit dem vergangenen Sommer für Juventus Turin spielenden Isländerin. Betroffen sind Zahlungen, die vor ihrem Mutterschaftsurlaub nach Bekanntwerden der Schwangerschaft im März 2021 ausgeblieben waren.
"Es geht hier um meine Rechte als Angestellte, als Frau, als Mensch", schrieb Gunnarsdóttir auch noch bei Twitter. Es sei extrem wichtig für Fußballerinnen und den Frauen-Fußball, dass die im Januar 2021 von der FIFA eingeführten obligatorischen Mutterschutzregeln auch eingehalten würden, kommentierte die Spielergewerkschaft Fifpro bei Twitter.