WM 2006 "Sommermärchen" - Gericht lehnt Verfahrenseinstellung ab
Das Landgericht Frankfurt hat die Einstellung des "Sommermärchen"-Prozesses gegen zwei von drei Angeklagten gegen Zahlung einer Geldstrafe abgelehnt. Dies berichtete am Mittwoch (31.01.24) das Portal "Zeit Online", das Gericht bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Entscheidung und den Termin des ersten Prozesstages am 4. März.
Dem Bericht zufolge sollen sich der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, Wolfgang Niersbach, und der damalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt, mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt auf die Strafzahlung verständigt haben. Diese Vereinbarung scheiterte aber an der Zustimmung des Gerichts.
Der dritte Angeklagte, der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger, war von den Einigungsversuchen ausgeklammert, hieß es in dem Bericht. Der letzte Verhandlungstag wäre nach der bisherigen Planung der 11. Juli. Damit würde das Verfahren mitten in die Heim-Europameisterschaft (14. Juni bis 14. Juli) hineingehen. Über Verständigungen mit den Angeklagten berichtete am Mittwoch auch die Bild-Zeitung.
Vorwurf der "Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall"
Die Staatsanwaltschaft wirft Niersbach, Zwanziger und Schmidt Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor. Die Angeklagten haben dies stets zurückgewiesen. Der Prozess dreht sich um eine ominöse Zahlung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im Mai vergangenen Jahres das zuvor Ende Oktober 2022 vom Landgericht eingestellte Verfahren gegen das Trio wieder in Gang gesetzt. Das OLG teilte damals mit, dass der ergangene Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren fortzuführen sei.