Nach ARD-Berichterstattung zu Infusionen NADA schaltet im Fall Sturm die Staatsanwaltschaft ein
Wegen eines offenbar achtlos geposteten Instagram-Fotos von einer Infusionsanwendung bei Profiboxer Felix Sturm hat sich die Nationale Anti-Doping Agentur an die Staatsanwaltschaft gewandt.
Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) hat im Zusammenhang mit einer möglicherweise verbotenen Infusionsanwendung bei Profiboxer Felix Sturm die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Das bestätigte der NADA-Vorstandsvorsitzende Lars Mortsiefer der ARD-Dopingredaktion, die am Sonntag über einen möglichen Verstoß der beiden Männer gegen Anti-Doping-Regularien berichtet hatte.
"Die NADA hat auf Basis des Anti-Doping-Gesetzes nach Ausstrahlung des ARD-Berichts den Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt", sagte Mortsiefer. Zuständig für die sogenannte informatorische Mitteilung der NADA ist die Staatsanwaltschaft Düsseldorf.
Sturms Physiotherapeut und Heilpraktiker hatte bei dem Boxer mindestens eine Infusionsanwendung durchgeführt und von dem Vorgang Anfang 2023 ein Foto auf dem praxiseigenen Instagram-Profil gepostet. Infusionen, egal welchen Inhalts, bei denen mehr als 100 ml Flüssigkeit innerhalb von zwölf Stunden verabreicht werden, sind für Leistungssportler verboten. Sie stehen auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), weil sie Dopingsubstanzen im Körper verschleiern können. Die WADA-Verbotsliste ist auch Grundlage des deutschen Anti-Doping-Gesetzes. Ausnahmen sind Notfall-Behandlungen oder Sondergenehmigungen. Eine solche lag Sturm nach ARD-Recherchen in diesem Fall nicht vor.
Identität des Heilpraktikers bekannt
Nach dem Anti-Doping-Gesetz drohen Sturm und seinem Betreuer für den Fall einer Anklageerhebung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Sportrechtlich hat Sturm möglicherweise keine Konsequenzen zu fürchten, weil sich der Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) nicht dem WADA-Code unterworfen hat. In den Dopingbestimmungen des Verbandes sind Infusionen nicht explizit erwähnt.
Strafrechtlich müsste Sturm im Falle einer Anklageerhebung eine Dopingabsicht unterstellt werden. Beim Heilpraktiker, dessen Name in der Berichterstattung aus rechtlichen Gründen nicht genannt wird, steht schon eine Strafbarkeit im Raum, wenn er fahrlässig gehandelt hat. Die NADA bestätigte, dass sie den Namen des Mannes recherchiert habe und die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sich gegen die konkrete Person richte.
Sturm bei Staatsanwaltschaft "kein Unbekannter"
Der Heilpraktiker, der bei Sturm die Infusion durchgeführt hatte, hatte der ARD-Dopingredaktion in einem Interview vor der Veröffentlichung des Beitrages bestätigt, dass der Boxer bei ihm die Standardbehandlung bekommen habe: 250 Milliliter Kochsalzlösung plus den Wirkstoff, im Fall des Profiboxers angeblich Vitamin C. "350 Milliliter, die kann ich bedenkenlos reinbekommen, rein theoretisch könnte ich auch bis auf 500 Milliliter hochgehen", sagte der Therapeut. Am Montag war er für die ARD-Dopingredaktion ebenso wie Sturm zunächst nicht erreichbar.
Sturm, bürgerlich Adnan Ćatić, ist vorbestraft. Zuletzt verbüßte er im offenen Vollzug eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die im Oktober zur Bewährung ausgesetzt wurde. Neben Steuerhinterziehung war auch ein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz in das Strafmaß für Sturm eingeflossen. 2016 war er nach seinem WM-Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow mit dem anabolen Steroid Stanozolol erwischt worden.
Sturm hat Karriere noch nicht beendet
"Für den Staatsanwalt wird es eine große Rolle spielen, dass Herr Sturm kein Unbekannter ist in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz", sagte der Strafrechtler Oliver Kraft der ARD-Dopingredaktion.
Der 44 Jahre alte Sturm hat seine Karriere noch nicht beendet, nach seinem Sieg am 2. Dezember gegen Sükrü Altay in Ludwigsburg ließ er seine sportliche Zukunft offen.
Anmerkung: In einer früheren Fassung des Artikels stand, dass die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln eingegangen sei. Nach einem internen Abstimmungsprozess bearbeitet die Staatsanwaltschaft Düsseldorf den Vorgang. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafanzeige, sondern um eine sogenannte informatorische Mitteilung.